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Lernforschungsprojekt

Allgemeine Hinweise

Das Modul Lernforschungsprojekt wird im Verlauf des Praxissemesters absolviert. Dabei sollen forschungsmethodische Kompetenzen sowie Kompetenzen hinsichtlich der Berücksichtigung von sprachlichen Voraussetzungen erworben werden. Allein durch die Tätigkeit des Unterrichtens werden solche Kompetenzen nicht zwangsläufig erworben. Der bloße Nachweis einer vorhergehenden Lehrtätigkeit an einer Schule oder einer anderen Einrichtung reicht daher nicht aus, um auf Teile des Moduls angerechnet zu werden. Es ist allerdings sinnvoll zu klären, in welchem Umfang Ihnen solche Lehrtätigkeit auf die fachdidaktischen Anteile am Praxissemester angerechnet werden können. Nehmen Sie in diesem Fall zuerst Kontakt zum Anerkennungsbeauftragten aus der jeweiligen Fachdidaktik auf. Je nach Entscheidung ergeben sich verschiedene Optionen in Bezug auf die Anerkennung von Leistungen für das Modul Lernforschungsprojekt.

Das Modul Lernforschungsprojekt setzt sich aus drei Teilen zusammen:

  • Vorlesung im Bereich Erziehungswissenschaft
  • Projektseminar und Praktikum im Bereich Erziehungswissenschaft
  • Seminare und Praktikum im Bereich Deutsch als Zweitsprache, Sprachbildung

In jedem Modulteil werden schwerpunktmäßig andere Kompetenzen vermittelt. Daher erfolgen Entscheidungen zur Anrechenbarkeit in der Regel nicht für das Modul als Ganzes sondern getrennt für die einzelnen Modulteile. Diese Entscheidungen werden jeweils von Personen getroffen, die mit der Lehre im betreffenden Modulteil vertraut sind. Um eine erbrachte Leistung anrechnen zu lassen, müssen Sie nachweisen, dass Sie durch diese Leistung die Kompetenzen erworben haben, die im Modulteil vermittelt werden. Im Folgenden finden Sie für verschiedene Situationen Hinweise, welche Leistungen Aussicht auf Anrechnung haben sowie Informationen zu den jeweiligen Kontaktpersonen.

 

A: Nur für Personen, denen die fachdidaktischen Anteile am Praxissemester vollständig anerkannt wurden

Wenn Sie in diesem Fall bereits aktuell als Lehrkraft an einer Schule arbeiten, bestehen zwei Optionen für die Anerkennung der erziehungswissenschaftlichen Anteile im Modul:

1. Option: Sie absolvieren nur die Vorlesung im Modul Lernforschungsprojekt (Bestehen der Lernerfolgskontrolle nach Besuch oder eigenständiger Erarbeitung) und beteiligen sich aktiv an der Planung, Durchführung und Auswertung der internen Evaluation an Ihrer Schule (Zusammenarbeit mit der Steuergruppe). Als Anlagen für die Anerkennung benötigen Sie einen ausführlichen Bericht der Schule über die interne Evaluation sowie eine Bescheinigung der Schulleitung, dass Sie an dieser aktiv mitgewirkt haben.

2. Option: Sie lassen sich im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme zur/zum schulinterne/n Evaluationsberater/in qualifizieren.

Bevor Sie eine dieser Optionen wählen, nehmen Sie Kontakt mit Herrn Schmidt-Daffy auf. Beide Optionen beziehen sich nur auf die erziehungswissenschaftlichen Anteile. Für die Anteile im Bereich Deutsch als Zweitsprache, Sprachbildung sind gesonderte Absprachen erforderlich. Wenden Sie sich dafür an: barbara.krischer@fu-berlin.d

Achtung! Alle genannten Optionen beziehen sich nur auf die erziehungswissenschaftlichen Anteile. Für die Anteile im Bereich Deutsch als Zweitsprache, Sprachbildung sind gesonderte Absprachen erforderlich.

Kontaktperson: kristina.peuschel"at"fu-berlin.de (Vertretung: barbara.krischer"at"fu-berlin.de)

 

B: Für Personen, denen die fachdidaktischen Anteile am Praxissemester nicht oder nicht vollständig anerkannt wurden

Möglichkeit zur Anrechnung auf die Vorlesung im Bereich EWI

In diesem Modulbestandteil werden Grundlagen der deskriptiven und schließenden Statistik im Hinblick auf evidenzbasiertes Handeln in Schule und Unterricht vermittelt. Insbesondere sind dies: Gütekriterien der Forschung und Evaluation, Definition von Qualitätsindikatoren, Entwicklung von Evaluationsdesigns, Verfahren der Datenerhebung, der Aufbereitung und Analyse quantitativer und qualitativer Daten, elementare Kennwerte und Koeffizienten der deskriptiven und schließenden Statistik.

(Exemplarischer Auszug aus einer Modulbeschreibung. Bitte lesen Sie vor Fragen zur Anerkennung sehr genau die für Sie jeweils geltende Modulbeschreibung: http://www.fu-berlin.de/sites/zfl/downloads/Studien-und-Pruefungordnungen/index.html.)

Leistungen mit Aussicht auf Anrechnung:

  • Besuch einer gleichwertigen Lehrveranstaltung (Studium, berufliche Fort- oder Weiterbildung) zur Statistik in den Sozialwissenschaften, empirischen Forschungsmethoden oder zur Evaluation.
  • Nicht anerkannt werden reguläre Pflicht- oder Wahlpflicht-veranstaltungen im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums sowie kleinere Kurse zu statistischen Auswertungsprogrammen.


Möglichkeit zur Anrechnung auf das Projektseminar und den Praxisanteil im Bereich Erziehungswissenschaft

In diesem Modulbestandteil entwickeln die Studierenden unter Anleitung eine konkrete Forschungsfrage, übersetzen diese in ein Forschungs-/Evaluationsdesign und wählen entsprechende Untersuchungsinstrumente aus und können diese ggf. adaptieren. Sie planen und organisieren den Prozess der Datenerhebung in ihrer Praxisschule und werten die Daten unter Anleitung aus. Die Ergebnisse ihres Lehrforschungsprojekts bereiten die Studentinnen und Studenten entsprechend den Standards der Evaluationsforschung auf und stellen ihre Ergebnisse vor.

(Exemplarischer Auszug aus einer Modulbeschreibung. Bitte lesen Sie vor Fragen zur Anerkennung sehr genau die für Sie jeweils geltende Modulbeschreibung: http://www.fu-berlin.de/sites/zfl/downloads/Studien-und-Pruefungordnungen/index.html.)

Allgemeine Hinweise zu Leistungen mit Aussicht auf Anrechnung:

  • Beteiligung an allen Phasen eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes oder einer (Schul-) Evaluation mit Austausch und Begleitung durch qualifizierte Personen. Nachgewiesen z.B. durch eine Promotion oder durch Autorenschaft eines Forschungsberichtes.
  • Nicht anerkannt wird eine Mitarbeit, die sich z.B. nur auf die Datenerhebung und -Eingabe beschränkt hat


Möglichkeit zur Anrechnung auf alle erziehungswissenschaftliche Anteile

In den folgenden Fällen besteht Aussicht, dass eine Leistung sowohl auf die Vorlesung als auch auf das Projektseminar und den Praxisanteil im Bereich EWI angerechnet wird:

  • Abgeschlossene Qualifizierung als schulinterne/r Evaluationsberater/in durch eine entsprechende Fortbildungsmaßnahme
  • Bachelorstudium Psychologie
  • Bachelorstudium Bildungs- und Erziehungswissenschaft
  • Bachelorstudium Gesundheitswissenschaft


Möglichkeit zur Anrechnung auf Seminare und Praktikum im Bereich Deutsch als Zweitsprache, Sprachbildung

In diesem Modulbestandteil werden Prinzipien, Kriterien und Verfahren der Sprachförderung vermittelt und Fachtexte zur Sprachförderung analysiert und aufbereitet. Die Studentinnen und Studenten arbeiten an der Entwicklung von sprachförderlichen Unterrichtsmaterialien. Sie diagnostizieren bildungssprachliche Kompetenzen und erproben Fördermöglichkeiten in den einzelnen Kompetenzbereichen. Sie nutzen Prinzipien der (Fach-) Wortschatzarbeit und entwickeln sprachförderliche Lern- und Kommunikationsstrategien in der Praxis.

(Exemplarischer Auszug aus einer Modulbeschreibung. Bitte lesen Sie vor Fragen zur Anerkennung sehr genau die für Sie jeweils geltende Modulbeschreibung: http://www.fu-berlin.de/sites/zfl/downloads/Studien-und-Pruefungordnungen/index.html.)

Kontaktperson für Anrechnung: barbara.krischer@fu-berlin.de


Benötigte Unterlagen von Ihnen

1. Einen aktuell gültigen Studierendenausweis (Master)

2. Nachweis über die Leistung/Tätigkeit/Veranstaltung in der Regel mit Unterschrift und Stempel einer zuständigen Person bzw. Institution

3. Detaillierte Angaben zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die erworben wurden. Nachgewiesen z.B. durch:

- Semesterplan oder Modulbeschreibung zur Veranstaltung

- Promotionsurkunde oder wissenschaftlicher Artikel

- Bericht der internen Schulevaluation

4. Das Formular für die Anerkennung

Füllen Sie alle persönlichen Angaben bereits selbstständig aus!

https://www.fu-berlin.de/sites/dse/studium/praxisanteile/Praxissemester/praxissemester-downloads/Anrechnung-ISSGym/Antrag-auf-Anrechnung-ISS-GYM.pdf

Vorgehen

A)    Wenn Sie eindeutige Unterlagen besitzen, die eine Anrechnung nahelegen, geben Sie diese zusammen mit einem weitgehend ausgefüllten Antrag in einem Umschlag in unserem Sekretariat (Raum JK 24/229) ab bzw. werfen Sie diesen in den weißen Briefkasten. Bitte in diesem Fall auch eine Kopie Ihres Studierendenausweises soweit eine kurze formlose Erläuterung zu Ihrem Anrechnungswunsch beifügen. Nach ca. einer Woche können Sie die Unterlagen dort wieder abholen.

B)    Wenn Sie Fragen zur Möglichkeit der Anrechnung haben, dann können Sie über die Doodle-Umfrage einen Sprechstundentermin mit mir auswählen: https://doodle.com/poll/akwkp8cst9x8swab

Zeiten: Donnerstag 14:20; 14:40 oder 15:00 Uhr; Raum JK 24/222f. Bringen Sie auch in diesem Fall möglichst schon alle Unterlagen im Original und Kopie mit sowie ein weitgehend ausgefülltes Anrechnungsformular.