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Bewerbung
Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Zulassungsvoraussetzung
Der berufsbegleitende Masterstudiengang ist ein weiterbildendes Angebot, das einen ersten akademischen Hochschulabschluss voraussetzt. Dies kann beispielsweise ein Staatsexamen, ein FH-Abschluss, Bachelor oder Diplom sein. In die Auswahlentscheidung werden darüber hinaus berufliche Erfahrungen einbezogen.
Wenn Sie Fragen zur Zulassung haben, wenden Sie sich gerne an die Studiengangskoordination (siehe Kontakt).
Bewerbung
Für die Bewerbung gilt das übliche Verfahren zur Bewerbung für weiterbildende Masterstudiengänge an der Freien Universität Berlin. Nötige Unterlagen sind der Antrag auf Zulassung und die im Antrag genannten weiteren Unterlagen in Kopie (Studienabschlusszeugnisse). Wünschenswert (nicht zwingend erforderlich) wären zusätzlich ein kurzes Exposé (max. 3 Seiten), in dem Sie Ihr Interesse am Masterstudiengang begründen, sowie ein tabellarischer Lebenslauf mit weiteren Zeugnissen.
Online-Bewerbung
Starten Sie die Online-Bewerbung im Bewerbungsportal und füllen Sie das anschließend sich öffnende Formular aus. Nach dem Abschicken Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Link zum Bewerberinfo-Portal. Dort laden Sie dann bitte die übrigen Unterlagen in elektronischer Form hoch.
Postalische Bewerbung
Starten Sie ebenfalls zunächst die Online-Bewerbung im Bewerbungsportal und füllen Sie das anschließend sich öffnende Formular aus. Drucken Sie das Anschreiben aus und senden Sie es mit den übrigen Unterlagen an folgende Adresse:
Freie Universität Berlin
Bereich Bewerbung und Zulassung
Iltisstr. 1
D-14195 Berlin
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungsschluss ist der 15.9.2011.
Immatrikulation
Sie werden an der Freien Universität als Studierende/r immatrikuliert. Nach Erhalt des Zulassungsbescheides sollten Sie sich innerhalb der angegebenen Frist einschreiben und die nachgefragten Dokumente einreichen.
Sie erhalten dann Ihren Studierendenausweis und das Semesterticket. Sollten Sie das Semesterticket nicht nutzen wollen, können Sie nachträglich einen Antrag auf Erstattung stellen.

