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Praktikum/Praktikumsbericht (PB)

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Grundsätzlich: Es ist zunächst einmal Ihre Aufgabe, sich um einen Praktikumsplatz zu kümmern. Sie sollten sich bei Ihrer Suche vornehmlich von Ihren Interessen an einem späteren Berufsfeld leiten lassen.
Sollten sich Ihre Bemühungen allerdings als schwierig bis erfolglos erweisen, dann sollten Sie einen Blick in meine Praktikumsdatenbank werfen. In dieser Datenbank sind Institutionen (und deren Angebotsprofil) aufgelistet, die Studierenden der bisherigen BA-Kohorten einen Praktikumsplatz zur Verfügung stellten bzw. grundsätzliches Interesse an PraktikanntInnen zeigen.
Die Datenbank: http://userpage.fu-berlin.de/~stary/Praktika.cue
Um diese Datenbank lesen zu können, müssen Sie zuvor das kleine Freeware-Programm „CueCards“ installieren.
Sie können es downloaden: http://userpage.fu-berlin.de/~stary/Cue212.exe
Das Datenbank-Programm ist denkbar einfach zu bedienen und gestattet Ihnen die Volltext-Recherche.

Grundsätzlich: Ja; aber es gibt Ausnahmen.
Zu den Ausnahmen: Es kann auch ein Diplom-Psychologe, eine Diplom-Soziologin oder ein fachhochschul-diplomierter Sozialpädagoge sein. Selbst eine Person mit fachfremdem akademischem Abschluss kann Ihr Praktikum anleiten. Entscheidend ist: Ihr/e BetreuerIn sollte aufgrund seines/ihres beruflichen Tätigkeitsprofils kompetent sein, Ihr Praktikum im Sinne der Prüfungsordnung zu betreuen. Im Sinne der PO zu betreuen heißt freilich auch, dass das, womit Sie in Ihrem Praktikum betraut sind, pädagogische Aufgaben sind. Sie studieren Erziehungswissenschaft, nicht Psychologie, nicht Soziologie usw.
Wichtig: Nicht ich bin Ihr Praktikumsbetreuer, sondern die in Ihrem PB-Antrag angegebene Person der praktikumsbetreuenden Institution. Ich betreue lediglich Ihren Praktikumsbericht.

Grundsätzlich: Erst einmal dürfen Sie alle Ansprüche stellen.
Ob diese allerdings von der praktikumsanbietenden Institution erfüllt werden, das ist eine andere Frage. Die Praxis zeigt: In der Regel bleibt Ihnen nichts anderes übrig als die Konditionen der Institution zu akzeptieren. :-(

Nein.
Im sozialpädagogischen Bereich gibt es so gut wie keine vergüteten Praktika mehr.
Im Bereich der Erwachsenenbildung kann es durchaus sein, dass Ihr Praktikum vergütet wird. Und bei privatwirtschaftlichen Unternehmen ist es sogar üblich, PraktikantInnen eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, die mitunter bis zu 400 Euro mtl. betragen kann.

Zu ersten Teilfrage: Ja.
Zur zweiten Teilfrage: Zwei Fälle sind möglich:
1. Ihr Bericht wurde von Ihrem damaligen Betreuer mit einer Note/Bewertung bedacht.
2. Ihr Bericht wurde mit keiner Note/Bewertung bedacht.
Fall 1: In der Regel schließe ich mich dem Votum Ihres Betreuers an.
Fall 2: Ich beurteile Ihren Bericht anhand der unten aufgeführten Kriterien. Das kann für Sie u.U. die Konsequenz nahelegen, Ihren Bericht neu zu gestalten.

Ich biete eine praktikumsbegleitende Sprechstunde an, die im WiSe dienstags von 10 – 11 Uhr in meinem Büro (KL 23/107) stattfindet. Sie können sich mit all Ihren Fragen und Problemen rund um das Thema „Praktikum“ immer an mich wenden. Sollten Sie den Sprechstundentermin nicht wahrnehmen können, dann teilen Sie mir dies bitte per Mail mit und wir werden uns dann gemeinsam bemühen, einen Termin außerhalb der Sprechstunde zu vereinbaren.

Ein Formular:
Das „Titelblatt zum Projektbericht im Rahmen des Moduls E ‚Berufspraktikum’“(steht als Download bereit).
Dieses ist von Ihnen komplett auszufüllen und mir zur Unterschrift vorzulegen. Dazu bedarf es keines Termins, den wir vereinbaren müssen. Sie überreichen mir dieses Formular (im Falle meiner Nichtanwesenheit im Büro schieben Sie es unter meiner Bürotür durch), und ich reiche es dann Frau Heinze-Drinda weiter.

1. Das offizielle „Titelblatt zum Projektbericht“ (steht als Download bereit)
2. Der Bericht selbst
2.1 Das Titelblatt des Praktikumsberichts (wie bei einer schriftlichen Hausarbeit)
2.2 Ein Inhaltsverzeichnis
2.3 Beschreibung der Praktikums-Institution
2.4 Beschreibung der Tätigkeit als PraktikantIn
2.5 Reflexion dieser Tätigkeit
3. Die offizielle „Kurzinformation“ (steht als Download bereit)
4. Die Praktikumsbescheinigung

Ja.
Sie können also zwei Berichte abgeben. Dies kann sich allerdings negativ auf die Bewertung auswirken. Bezieht sich beispielsweise ein Bericht oder beziehen sich gar beide Berichte auf Praktika, die Sie in jungen Jahren im Rahmen eher randständiger pädagogischer Berufsfelderfahrungen gemacht haben, und deshalb Ihre „pädagogischen Reflexionen“ eher gering ausfallen, dann hat dies auf die Gesamtnote Ihres PB keinen positiven Einfluss.

Die oben formulierten strukturellen Maßstäbe.
Allerdings kommen noch „außerstrukturelle“ hinzu:
1. Syntax, die Rückschlüsse auf Stringenz und Plausibilität der Deskription geben.
2. Orthographie, deren Missachtung grundsätzlich ärgerlich ist.

WICHTIG: Der PB muss nicht alle Aspekte berücksichtigen, die in der offiziellen Vorlage zu Modul E aufgelistet sind. Die hier gelisteten Aspekte sind nur mögliche Aspekte, die bei der Berichterstattung berücksichtigt werden könnten.

Zudem sind folgende inhaltlichen Aspekte zu beachten:
Der zuvor genannte Punkt 2.5 ist wichtig. 1. Der PB sollte zu erkennen geben, dass Sie im Praktikum pädagogisch tätig waren. Kuchen backen, die Computerspiele-Sammlung verwalten, Buchbestände einer Institution archivieren, Kräutergärten anlegen, an der Rezeption einer Einrichtung deren Gäste empfangen usw., dies alles sind Tätigkeiten, die nicht als primär pädagogisch zu charakterisieren sind. Konzentrieren Sie sich in Ihrem Bericht auf die Tätigkeiten, die etwas mit ihrem Studium und Ihrer späteren pädagogischen Tätigkeit zu tun haben. 2. Ihre pädagogische Tätigkeit sollte anhand pädagogischer Kategorien reflektiert werden in Hinblick auf die berufliche und oder persönliche Kompetenzentwicklung. Es ist sehr vernünftig, wenn Sie versuchen, den Zusammenhang der im Studium vermittelten Inhalte mit den realen Tätigkeitsanforderungen Ihres Praktikums zu beleuchten.

Und noch eine Bitte:
Wenn Sie über Ihre Arbeit berichten, berichten Sie konkret!

Es ist nicht sehr aufschlussreich, wenn Sie schreiben: „Die Probleme des Klientel wurden mir deutlich!“ oder „Die Arbeitsweisen der Teammitglieder waren sehr unterschiedlich!“ oder „Es war nicht immer einfach, die Beratungsgespräche mit zu protokollieren!“ oder „Einige Theorien, die ich im Studium kennen gelernt habe, konnte ich in der Praxis anwenden!“ oder „Das Praktikum hat mir Spaß gemacht!“ usw.

Aufschlussreich ist hingegen, wenn Sie beschreiben, welche Probleme Ihnen deutlich geworden sind, worin der Unterschied zwischen den Arbeitsweisen der Teammitglieder bestand, warum es nicht einfach war, zu protokollieren, welche Theorien Sie in welchen Praxiszusammenhängen anwenden konnten, warum Ihnen das Praktikum Spaß gemacht hat.

Kurzum: Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit, Ihre Eindrücke, Probleme usw. konkret und nach Möglichkeit in einer pädagogischen Sprache.

Ja.
Durch den Noteneintrag im „CMS“. Dieser Bewertungsbogen enthält auch einen Kurzkommentar. Der Bewertungsbogen ist den Prüfungsunterlagen beigefügt und bei Frau Heinze-Drinda einzusehen.

Hierzu eine Anmerkung: Die Kurzbeschreibung dient vor allem den nachfolgenden BA-Jahrgängen als Orientierung. Und sie hilft mir, die Praktikums-Datenbank zu pflegen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie Ihre praktikumsanbietende Institution bzw. Ihren Praktikumsplatz objektiv bewerten. Eine solche Bewertung kann durchaus kritisch bis negativ ausfallen. Auf die Bewertung Ihres PB hat dies keinen Einfluss.

Grundsätzlich: Spätestens vier Wochen nach Abschluss des Praktikums. Ausnahmen sind – sofern begründet – möglich.

Das Praktikum muss grundsätzlich in einem pädagogischen Bereich angesiedelt sein; also in einem sozial-, kleinkind- oder erwachsenenpädagogischen Bereich. Ihre Tätigkeiten sollten vorrangig pädagogischer Natur sein. Sofern Ihnen bei der Wahl einer Praktikumseinrichtung Zweifel kommen, ob es sich bei den von Ihnen zu verrichtenden Tätigkeiten um pädagogische Tätigkeiten handelt, bitte ich Sie, mit mir Rücksprache zu halten.

Ja. Sie müssen sich die Durchführung Ihres Praktikums von der jeweiligen Institution/Einrichtung schriftlich bestätigen lassen. Es reicht aus, wenn diese Bescheinigung folgenden Text erhält: "Herr/Frau XY hat in der Zeit vom ... bis ... bei uns ein Praktikum mit einem Stundenumfang von ... absolviert."
Diese Bescheinigung ist mit den anderen Unterlagen (dem offiziellen Titelblatt zum Praktikumsbericht, der Kurzinformation über die Institution/Einrichtung) dem Praktikumsbericht beizufügen.

Die Note für den PB geht nicht in die Abschlussnote ein. Sie erscheint allerdings im BA-Abschluss-Zeugnis; Grund genug also, sich bei der Anfertigung des Berichts die größte Mühe zu geben!

Letzte Aktualisierung: 22.05.2013

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