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Bewerbung und Zulassung

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Das Bewerbungsverfahren wird mit Einführung des B.Sc. in Psychologie nicht mehr über die ZVS abgewickelt, die Auswahl wird von der FU Berlin selbst vorgenommen. Zu näheren Informationen wenden Sie sich bitte an den Info-Service der FU Berlin, Iltisstr. 1, 14195 Berlin, Tel. 030-838 700 00 oder per E-Mail.

Da die Freie Universität Berlin in Psychologie eine Jahreszulassung hat, sind Bewerbungen nur zum Wintersemester möglich. Ausnahmen sind ein Studienortwechsel/Studienplatztausch oder ein Quereinstieg, die auch zum Sommersemester möglich sind. Wann welche Studienplätze zur Verfügung stehen, regelt die Zulassungsordnung der FU Berlin, die für jedes Semester neu erstellt wird und im Amtsblatt der FU erscheint. Die Amtsblätter finden Sie hier.

Nein, es wird keine Auswahlgespräche geben. Die Kriterien für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sind die Abiturnote, Wartezeit sowie gewichtete Einzelnoten im Abitur und Berufserfahrung.

Eine fachgebundene Hochschulreife kann auch für den Studiengang Psychologie gelten, dieser Studiengang muss dann aber in der Hochschulzugangsberechtigung direkt aufgeführt sein, ggf. auch mit dem Zusatz, für welche Bundesländer die Berechtigung gilt. Nähere Informationen erhalten Sie beim Kultusministerium Ihres Bundeslandes. Eine Fachhochschulreife (umgangssprachlich auch Fachabitur genannt) berechtigt nicht zur Aufnahme eines Psychologiestudiums an der FU Berlin.

Nein, ausschlaggebend sind bei Bewerbungen zum Zweitstudium das Abschlusszeugnis des Erststudiums und eine schriftliche Begründung des Zweitstudiumsvorhabens. Die Note der Allgemeinen Hochschulreife spielt hierbei keine Rolle mehr. Zweitstudienberwerber/innen sind alle, die bereits ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule in Deutschland abgeschlossen haben. Für Zweitstudienbewerber/innen steht nur ein kleiner Teil (ca. 2-3%) der Studienplätze zur Verfügung und es gibt ein spezielles Auswahlverfahren in dem die Gründe für das Zweitstudium erklärt werden müssen. Zweitstudienbewerber/innen, die in ihrem Erststudium für ein Psychologiestudium relevante Leistungen erworben haben können sich auch um einen Studienplatz im höheren Fachsemester (Quereinstieg) bewerben. Nähere Informationen erteilt Ihnen der Info-Service der FU Berlin, Iltisstr. 1, 14195 Berlin, Tel. 030-838 700 00 oder per E-Mail.

Für einen Studienortwechsel stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Sie können sich um einen Studienplatz an der Freien Universität Berlin zu einem höheren Fachsemester bewerben (also dem Fachsemester, in dem Sie bei ihrer jetzigen Hochschule eingeschrieben sind). Falls Sie eine Person finden, die im gleichen Fachsemester wie Sie ist und von der FU Berlin an Ihre Hochschule wechseln möchte, können Sie einen Studienplatztausch beantragen. Auch hier hilft Ihnen der Info-Service der FU Berlin, Iltisstr. 1, 14195 Berlin, Tel. 030-838 700 00, E-Mail: Info-Service@fu-berlin.de. Tauschbörsen finden Sie im Internet, z.B.  http://www.studienplatztausch.de/  oder http://www.studienplatz-tausch.de/. Ein Wechsel oder ein Tausch ist z. Z. nur im Diplomstudiengang möglich, nach Einführung des Bachelorstudiengangs werden aber auch dort beide Möglichkeiten gegeben sein. Bitte beachten Sie: Wechsel und Tausch sind nur in gleiche Studiengänge (Diplom nach Diplom, Bachelor nach Bachelor) möglich. Wollen Sie von einem Diplom- in einen Bachelorstudiengang (oder umgekehrt) bzw. von einer Hochschule im Ausland an die FU Berlin wechseln, ist ein Tausch nicht möglich. Ihre Bewerbung wird dann wie ein Quereinstieg behandelt.

Bei einem Quereinstieg beginnt man das Studium nicht mit dem ersten Fachsemester, sondern kann, dadurch, dass man bereits zuvor Leistungen in der Psychologie erbracht hat (z.B. durch ein Studium der Psychologie im Nebenfach oder im Ausland), in ein höheres Fachsemester einsteigen. Studienplätze in höheren Fachsemestern stehen erst zur Verfügung wenn sie durch Wechsel oder Abbruch anderer Studierender frei werden. Bei der Vergabe freier Studienplätze werden Studienortwechsler bevorzugt berücksichtigt

Ja, dies erfolgt nach dem Auffüllprinzip, d.h., dass immer dann ein/e Studierende/r in ein höheres Fachsemester zugelassen werden kann, wenn ein Platz durch Ausscheiden frei wird. Nähere Informationen erhalten sie bei der Studienfachberatung für den Diplomstudiengang.

Stehen nach Vergabe im Erst-, Zweitstudiums-, Studienortwechsel- oder Quereinstiegsbewerbungsverfahren noch freie Studienplätze zur Verfügung werden diese verlost. Am Losverfahren können alle teilnehmen, die in den anderen Verfahren keinen Studienplatz bekommen haben. Abiturnote, Testergebnis, Wartezeit oder Zweitstudium spielen hier keine Rolle. Die Bewerbungsfristen sind für das Wintersemester der 1. Oktober, für das Sommersemester der 1. April. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie beim Info-Service.

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Ihre bisherigen Leistungen müssen mit den Inhalten und Prüfungsleistungen der Module der gültigen B.Sc.-Studienordnung vergleichbar sein. Bitte wenden Sie sich in Anerkennungsfragen an das Studienbüro (Hr. Dr. Petri). Anerkennungsfragen für den Diplomstudiengang richten sie bitte an das Prüfungsbüro Psychologie Vordiplom (Fr. Orlovic).

Letzte Aktualisierung: 19.05.2013

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