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Marie-Schlei-Preis

Seit 2000 vergibt der Fachbereich Erziehungswissenschaften/Psychologie der Freien Universität Berlin den Marie-Schlei-Preis für die besten wissenschaftlichen Arbeiten von Frauen unter besonderer Berücksichtigung der Frauen- und Geschlechterforschung.

Seit 2011 wird der Preis in zwei Kategorien vergeben, einmal als Frauenförderpreis für beste wissenschaftliche Arbeiten ohne Themenbindung, und einmal als Preis für die besten wissenschaftlichen Arbeiten mit Genderthematik, für den sich Frauen und Männer bewerben können.

Mit der Namensgebung wird eine Berliner Lehrerin der ersten Stunde nach dem Krieg gewürdigt, die ihren Aufstieg bis zur Entwicklungshilfeministerin unter Helmut Schmidt, 1976-1978, unter anderem ihrer Vision verdankte, Entwicklungshilfe für Frauen gesellschaftlich zu etablieren. Ihre diesbezüglichen Ambitionen gingen ihrer Zeit weit voraus, was zu ihrer baldigen Abwahl und Ersetzung durch einen Mann führte.

Der Preis wird einmal im Jahr vom Dekanat vergeben. Berücksichtigt werden wissenschaftliche Arbeiten, für die das letzte Fachgutachten bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangen ist. Die Anträge sind bis zum 30. Mai eines Jahres an den/die DekanIn des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, zu richten.

Als Preisgelder für Diplom-, Master- und Staatsexamensarbeiten sowie Promotionen stehen insgesamt 3.500 € zur Verfügung.


Nachfolgend finden Sie Informationen zur:

  • Antragstellung

  • Zielsetzung des Preises

  • Antragsvoraussetzung / einzureichende Unterlagen

  • Antragsfrist und Adressierung
  • Auswahlkriterien

  • Auswahlkommission


Antragstellung

Die Anträge sind bis zum 31. Mai eines Jahres an den/die Dekan/in des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie, Habelschwerdter Allee 45, 14195 Berlin, zu richten. Antragsberechtigt sind alle Studentinnen des Fachbereichs sowie alle Nachwuchswissenschaftlerinnen. Die Diplom-, Magistra- und Staatsexamensarbeiten sollten im 12. Fachsemester abgeschlossen sein. Aus organisatorischen Gründen wird auch eine elektronische Form der Arbeit benötigt. Diese ist zu schicken an die Frauenbeauftragte: frauenbeauftragte@ewi-psy.fu-berlin.de.


Zielsetzung des Preises

Ziel des Preises ist es, Frauen im Sinne der Frauenförderrichtlinien der Freie Universität Berlin und des Frauenförderplans des Fachbereichs zu fördern sowie wissenschaftliche Arbeiten im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung anzuregen, sichtbar zu machen und auszuzeichnen.

Zielsetzung des Preises in Kategorie A

Ziel des Preises in Kategorie A ist, die wissenschaftliche Arbeit von Frauen im Sinne der Frauenförderrichtlinien der FU Berlin und des Frauenförderplans des Fachbereichs zu fördern, sichtbar zu machen und auszuzeichnen. Damit zeigt der Fachbereich, dass er dem gesetzlichen Auftrag der Förderung der Geschlechtergleichstellung in der Wissenschaft im Sinne aktiver Frauenförderung hohen Wert beimisst.

Zielsetzung des Preises in Kategorie B

Ziel des Preises in Kategorie B ist, wissenschaftliche Arbeiten zur Geschlechterforschung im Sinne der Förderrichtlinien der FU Berlin zu fördern, sichtbar zu machen und auszuzeichnen. Damit zeigt der Fachbereich, dass er dem gesetzlichen Auftrag der Förderung der Geschlechtergleichstellung in der Wissenschaft im Sinne der Geschlechterforschung hohen Wert beimisst.


Antragsvoraussetzung / einzureichende Unterlagen

Bewerbungen können für mit „sehr gut“ bewertete erziehungswissenschaftliche und psychologische Diplom-, Master-, und Staatsexamensarbeiten, sowie für mindestens mit „magna cum laude“ bewertete Dissertationen eingereicht werden. Habilitationsschriften sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt für den Preis in Kategorie A sind alle weiblichen Studierenden des Fachbereichs, sowie alle Nachwuchswissenschaftlerinnen des Fachbereichs. Antragsberechtigt für den Preis in Kategorie B sind alle Studierenden des Fachbereichs, sowie alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler des Fachbereichs. Die Diplom-, Master- und Staatsexamensarbeiten sollen im 12. Fachsemester abgeschlossen sein. 

Berücksichtigt werden wissenschaftliche Arbeiten, für die das letzte Fachgutachten bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangen ist.

Bewerbungsunterlagen (in Papierform):

  • Fachgutachten der Erstgutachter/innen, evtl. zusätzliche Fachgutachten 
  • Lebenslauf, 
  • Schriftliche Arbeit
  • Anschreiben.  

Antragsfrist und Adressierung

Berücksichtigt werden wissenschaftliche Arbeiten, für die das letzte Fachgutachten bis zum 31.12. des Vorjahres eingegangen ist. 

Anträge sind bis zum 31.05. eines jeden Jahres zu richten an: 

Dekan/in des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie

Habelschwerdter Allee 45
14195 Berlin 

Aus organisatorischen Gründen wird auch eine elektronische Form der Arbeit benötigt. Diese ist zu schicken an die Frauenbeauftragte: frauenbeauftragte@ewi-psy.fu-berlin.de.

Der Preis wird jährlich jeweils am Ende des Kalenderjahres vergeben.


Auswahlkriterien

Auswahlkriterien für Kategorie A

  • Wissenschaftliche Qualität der Arbeit
  • Bedeutung der Arbeit für das Fachgebiet
  • Eigenständigkeit bei der Bearbeitung des Themas  

Sollte sich nach Anwendung dieser Kriterien eine Gleichheit mehrer Arbeiten ergeben, kommen die nachfolgenden Kriterien in Betracht: 

  • Schreibstil / Verständlichkeit des Textes

Auswahlkriterien für Kategorie B

  • Wissenschaftliche Qualität der Arbeit 
  • gendersensitive Auseinandersetzung mit Forschungsgegenständen und Forschungssubjekten 
  • Bedeutung der Arbeit für die Geschlechterforschung des Fachgebietes
  • Eigenständigkeit bei der Bearbeitung des Themas  

Sollte sich nach Anwendung dieser Kriterien eine Gleichheit mehrer Arbeiten ergeben, kommen die nachfolgenden Kriterien in Betracht: 

  • Schreibstil / Verständlichkeit des Textes

Auswahlkommission

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine vom Fachbereichsrat auf Vorschlag des Frauenrates des Fachbereichs und der Frauenbeauftragten bestellte Kommission, in der die Statusgruppen wie folgt vertreten sein sollen: Zwei Hochschullehrerinnen, eine promovierte Mitarbeiterin, eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, zwei Studentinnen. Die Frauenbeauftragte nimmt je nach Gruppenzugehörigkeit einen Sitz ihrer Gruppe wahr. Die Auswahl der preiswürdigen Arbeiten treffen die Kommissionsmitglieder mit der für die Beurteilung erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikation.

2 Professorinnen + 1 Vertreterin

2 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen + 1 Vertreterin

2 Studentinnen + 1 Vertreterin

Frauenbeauftragte

Schlagwörter

  • Marie-Schlei-Preis

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