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FAQ's
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Kinder sind die Zukunft, aber auch die Gegenwart. Sie müssen als soziale Subjekte mit eigenen Ansichten, Ideen und Gefühlen respektiert werden. Kinder sollten die Möglichkeit haben, eine aktive und verantwortliche Rolle in der Gestaltung ihres Lebensraums zu spielen.
Darum ist es notwendig ihre Rechte zu schützen und deren volle Umsetzung zu sichern. Wenn Kinderrechte vollständig umgesetzt würden, wäre unsere Welt eine andere.
Den European Master in Childhood Studies and Children’s Rights zu studieren, wird Sie befähigen, dazu beizutragen, dieses Realität werden zu lassen.
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Der Abschluss bereitet u.a. auf leitende Tätigkeiten in folgenden Bereichen vor:
- Menschen-, Kinderrechts- und Kinderhilfsorganisationen
- Nationale und internationale NGOs
- Internationale Organisationen (z.B. EU, UNESCO, UNICEF, UNHCR)
- Kindheits- und Kinderrechtsforschung und -lehre
- Internationale Entwicklungszusammenarbeit
- International und interkulturell ausgerichtetes Lernen
- Arbeit mit Migrant/innen und Flüchtlingen
- Kinderbeauftragte, Kinderanwält/innen
- Ministerien, Kommunale Behörden
- Journalismus
Der Ruf nach unabhängigen Kinderbeauftragten wird wieder lauter. Die im European Master in Children's Rights erlangten Qualifikationen bereiten auf dieses Tätigkeitsfeld vor, wie kein anderes Qualifikationsprogramm. Mehr dazu hier (pdf).
Eine genauere Beschreibung der oben genannten Berufsfelder und wie Sie mit dem Abschluss "European Master in Children's Rights" tätig werden können, finden Sie hier (pdf).
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Der European Master in Childhood Studies and Children’s Rights wurde erstmalig ab dem Wintersemester 2007/2008 angeboten. Zulassungen sind immer zum Wintersemester (Beginn Anfang Oktober) möglich. Der Studiengang dauert 3 Semester.
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Der European Master in Childhood Studies and Children’s Rights ist ein gemeinsamer interdisziplinärer Studiengang west- und osteuropäischer Universitäten. Für den Studienverlauf werden zwei Alternativen angeboten:
1. Das Studium wird an einer Universität (z.B. FU Berlin) begonnen, im 2. Studienhalbjahr an einer Partneruniversität weitergeführt und dann an einer der beiden Universitäten abgeschlossen.Die Masterarbeit muss von jeweils einem Prüfer der Freien Universität und einem aus der Partneruniversität betreut werden. Der erfolgreiche Abschluss führt zu einem "Dual Degree" der beiden Universitäten, an denen studiert wurde.
Diese Alternative besteht im ersten Studienjahr (2010/11) für die Partneruniversität: Freie Universität Berlin und Universitatea Babes-Bolyai in Cluj- Napoca (UBB), Rumänien.
2. Studierende immatrikulieren sich an einer Heimatuniversität (z.B. an der FU Berlin) und haben die Möglichkeit, im 2. Semester ein Modul an einer Partneruniversität zu absolvieren. Diese Studienleistung wird anerkannt und bildet Teil des Abschlusses der Heimatuniversität.
Partnerhochschulen sind:
- Freie Universität Berlin
- Institute of Education, University of London (IoE), UK
- Universidad Complutense Madrid (UCM), Spanien
- Stockholms Universitet, Schweden
- Universiteit van Amsterdam (UvA), Niederlande
- Universitatea Babes-Bolyai in Cluj- Napoca (UBB), Rumänien
- Universitatea Alexandru Ioan Cuza (UAIC), Rumänien
- Universiteit Antwerpen (UA), Belgien
- Mykolo Romerio Universitetas, Vilnius (MRU), Litauen
- Institut Universitaire Kurt Bösch, Sion (IUKB), Schweiz
- Univerzitet Union, Belgrade, Serbia
Der Austausch zwischen den Universitäten findet prinzipiell über Socrates-Erasmus Mobilitätsabkommen statt. Studenten, die im vorherigen Studium von dem Sokrates - Erasmus Mobilitätsabkommen gefördert wurden, können sich nicht noch einmal für ein Stipendium bewerben. Jedoch können Studenten mit eigenen Mitteln für ein Semester an den Partnerhochschulen studieren.
Es stehen für die jeweiligen Partneruniversitäten begrenzte Austauschplätze zur Verfügung. Die Auswahl findet über ein formales Bewerbungsverfahren statt. Mehr zur Mobilität im Rahmen von Erasmus finden Sie hier: www.fu-berlin.de/fu-international
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Für die Zulassung zum Studium an der Freien Universität Berlin gelten folgende Bestimmungen:
- Interesse, sich in verschiedenen Berufsfeldern für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen.
- Abschluss eines Bachelor Studiengangs oder eines anderen gleichwertigen Hochschulabschlusses.
- Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Sozialwesen, Gesundheit, Recht und Entwicklungszusammenarbeit
- Nachweis über Englischkenntnisse (Level B2; konkretere Hinweise siehe Sprachkenntnisse unten)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (Level B2; konkretere Hinweise siehe Sprachkenntnisse unten)
Soweit Studienplätze zur Verfügung stehen, können in Ausnahmefällen auch Bewerberinnen oder Bewerber mit mindestens einjährigen Berufserfahrungen in den oben genannten Bereichen, die keinen Hochschulabschluss besitzen, als Gasthörerinnen oder Gasthörer aufgenommen werden; sie erwerben damit allerdings keinen Anspruch auf die Vergabe des Mastertitels.
Die Zulassungsvoraussetzungen variieren an den Partneruniversitäten.
Nähere Informationen finden Sie auf den Websites dieser Universitäten.
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Studierenden, die unter Einbeziehung vorangehender Hochschulstudien insgesamt 300 Leistungspunkte nachweisen, wird der European Master in Children's Rights (MA) verliehen. Studierende, die weniger als 300 Leistungspunkte nachweisen, erhalten ein Zeugnis.
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Da die meisten Lehrveranstaltungen in englischer Sprache angeboten werden, müssen BewerberInnen deren Muttersprache nicht Englisch ist, und die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben in der Englisch Unterrichtssprache ist, Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 nachweisen.
An der Freien Universität Berlin ist es zusätzlich notwendig, dass Sie gute Deutschkenntnisse haben, da einige Kurse in deutscher Sprache abgehalten werden. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis über Ihre Deutschkenntnisse bei (Level B2). Hinweise zu Sprachniveaus finden Sie hier.
Spanischkenntnisse sind zusätzlich von Vorteil, da einige Literatur und Quellen nur in Spanisch vorhanden sind.
An der Freien Universität Berlin kann die Abschlussarbeit (Masterthesis) in deutscher, englischer oder spanischer Sprache verfasst werden.
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Sie bewerben sich direkt an der Universität, wo Sie Ihr Studium beginnen möchten. Für das Studium an der FU Berlin müssen Sie sich über die folgende ONLINEMASKE bewerben.
Darüber hinaus müssen Sie weitere Bewerbungsunterlagen online einreichen.
Die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf folgender Webseite.
Bitte beachten Sie: Ohne die weiteren Bewerbungsunterlagen ist eine Bewerbung nicht vollständig.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Studierende begrenzt.
Die Bewerbungsfrist ist der 30. April (Beginn des Studiums: Oktober desselben Jahres).
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Die Gebühren für den European Master in Children’s Rights werden für alle 3 Semester an der Heimatuniversität bezahlt und müssen vor Studienbeginn entrichtet werden.
An der Freien Universität Berlin betragen sie 4350€.
Zusätzlich fallen Immatrikulationsgebühren pro Semester an. An der FU Berlin betrugen diese im Sommersemester 2009 ca. 250€ inkl. Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr. Planen Sie darüber hinaus bitte auch die Kosten für den Lebensunterhalt in Berlin (Wohnung, Lebensmittel, Kleidung, Bücher usw.) ein.
Je nach Anzahl der Anmeldungen kann sich eine Ermäßigung des Betrags ergeben.
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Der Arbeitsbereich Interkulturelle Erziehungswissenschaft an der Freien Universität kann leider keine Stipendien oder finanzielle Unterstützungen bieten. Dennoch besteht für Sie die Möglichkeit, sich für Stipendien oder Fördermöglichkeiten zu bewerben. Informationen dazu finden Sie z.B. auf den Seiten des DAAD. Das Studentenwerk Berlin hat ebenfalls eine Sammlung von Fördermöglichkeiten zusammengestellt. Auf dem folgenden Link sind mehrere Stipendienmöglichkeiten aufgelistet. Weitere Informationen zu Stipendiatenprogrammen in Deutschland finden sie hier. Wenn Sie ein Stipendium suchen, können Sie sich auch auf folgender Seite informieren. das Bundesministerium für Bildung und Forschung enthält zudem eine Suchmaschiene für Studierende, die sich für ein Stipendium bewerben wollen.
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Bei erfolgreichem Abschluss, ja.
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Wie am 14. September 2011 im Akademischen Senat beschlossen, wird an der
Freien Universität Berlin die Systemakkreditierung durchgeführt.
Zuständig für die Einführung der Systemakkreditierung an der Freien
Universität Berlin ist die Abteilung für Lehr und Studienangelegenheiten.
Als Akkreditierungsagentur wurde AQAS ausgewählt.
Nähere Informationen zum Verfahren finden sich unter:
http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/qualitaetssicherung/systemakkreditierung/index.html
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Der European Master in Children's Rights ist folgendermaßen aufgebaut:
Hier finden Sie des Weiteren eine Studienplan Übersicht mit Angaben zu genauen Daten und Zeiten der einzelnen Veranstaltungen an der Freien Universität Berlin: Übersicht.Was?
Wann?
Leistungspunkte/
ECTS
Kindheitsstudien
Kinderrechte
Methoden und Techniken der Kindheits-und Kinderrechtsforschung
Semester 1
Semester 1
Semester 1
10
10
10
Arbeit und Bildung von Kindern
Kinder im Abseits
Kinderrechte und Medien
Semester 2
Semester 2
Semester 2
10
10
10
Praktikum/ Forschung
Master Thesis
Semester 3
Semester 3
10
20
Gesamt
90
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An der FU Berlin werden folgende Module angeboten:
1. Kindheitsstudien
2. Kinderrechte
3. Methoden und Techniken der Kindheits- und Kinderrechtsforschung
4. Arbeit und Bildung von Kindern
5. Kinder im Abseits
6. Kinderrechte und Medien
7. Praktikum/ Forschung
8. Masterarbeit
Näheres zu den Studieninhalten der Module an der FU Berlin entnehmen Sie bitte der Studienordnung (07/08); Studienordnung (ab 08/09); Studienordnung (ab 10/11).
Die aktuelle Prüfungsordnung finden Sie hier.
Zu den Studienschwerpunkten an den Partneruniversitäten konsultieren Sie bitte das Informationsblatt zum Studiengang; bzw. die Informationsbroschüre sowie die Websites der Partneruniversitäten.
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Die einzelnen Module bestehen aus mindestens 2 aufeinanderbezogenen Lehr- und Lernformen (Vorlesungen, Seminare, Tutorien) und werden zum größten Teil als Wochenendblockseminare (Fr, Sa) sowie Donnerstags in den Spätnachmittag und Abendstunden angeboten.
Den genauen Plan für 2010/11 finden Sie hier.
Die zwei einführenden Module werden inhaltsgleich an allen Partneruniversitäten angeboten und von Tutorien begleitet, die über die zentrale e-learning Plattform der Freien Universität Berlin geleitet werden. Auch in den Wahlmodulen sind e-learning Komponenten enthalten.
Da alle Unterrichtsmaterialien und Literatur über die Online Lernplattform zur Verfügung gestellt werden, ist es ratsam eine gute und schnelle Internetverbindung zu haben.
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Jedes Moduls wird mit einer Prüfung in Form einer 5.000 Wörter umfassenden Hausarbeit abgeschlossen. Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul erhalten die Studierenden 10 ECTS (Europäische Leistungspunkte). Die abschließende Masterarbeit wird mit 20 ECTS bewertet. Insgesamt erhalten die Studierenden nach Abschluss aller Module 90 ECTS.
Genaue Informationen über die Prüfungsregulationen sind in der aktuellen Prüfungsordnung einzusehen.
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Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Botschaft Ihres jeweiligen Landes, um die Visabedingungen zu erfragen. Studierende aus Mitgliedsländern der EU benötigen kein Visum.
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Das Studentenwerk Berlin stellt Studierenden Wohnheimplätze in verschiedenen Bezirken zur Verfügung. Die Kosten liegen zwischen 75,- € und 250,- €. Sie können sich bereits jetzt online für einen Platz in einem Studentenwohnheim bewerben: Studentenwerk Berlin.
Auch auf der Webseite der FU Berlin finden Sie weitere Informationen bezüglich der Wohnungssuche in Berlin.Auf der Suchmaschine: www.studentenwg.de gibt es ebenfalls umfangreiche Wohnungsangebote in ganz Berlin
Alle Tageszeitungen in Berlin, sowie die zweimal pro Monat erscheinenden Stadtmagazine haben einen umfangreichen Wohnungsmarkt. Auch auf dem Campus gibt es sogenannte "Schwarze Bretter", über die Sie nach einer Unterkunft suchen können.Weitere Informationen finden Sie außerdem auf folgenden Webseiten:
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Weitere Fragen können sie an Frau Johanna Richter richten oder telefonisch unter: 030-838-52734.
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Das Sprachenzentrum der FU bietet Deutschkurse der Niveaustufen A2-B2 (GER) für Studierende während des Semesters und in der vorlesungsfreien Zeit an. Einstufungstests und die Einschreibung finden normalerweise einige Zeit vor Semesterbeginn statt. Weitere Informationen hier.
Zudem können Deutschkurse auch an der Sprach und Kulturbörse der TU absolviert werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu.

