Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie


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Prüfungsbüro für Promotionen

Adresse: Habelschwerdter Allee 45
Gebäude Silberlaube — Raum KL 24/226
14195 Berlin
Ansprechpartner: Silke Witte
Telefon: 838-557 83
E-Mail: silke.witte@fu-berlin.de
Sprechzeiten:

Mo 14.00 - 16.00 Uhr

Di  10.00 - 12.00 Uhr

Do  10.00 - 12.00 Uhr


Letzter Abgabetermin für die Promotionsausschussitzung am 04. Juni ist der 29. Mai.

Letzter Abgabetermin für die Promotionsausschussitzung am 09. Juli ist der 02. Juli.


Während der Vorlesungszeit ist das Büro freitags geschlossen.

 

Informationen zur Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie

Studentinnen und Studenten sowie Absolventinnen und Absolventen, die sich für eine Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin interessieren, finden auf dieser Seite allgemeine Hinweise zum Ablauf des Promotionsverfahrens entsprechend den Regelungen der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. der Freien Universität Berlin (Amtsblatt /2008 vom 2. Dezember 2008).

 

 

Zulassung zur Promotion

Liegen die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gemäß § 3 der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. der Freien Universität Berlin vor und hat sich ein/e prüfungsberechtigte/r Betreuer/in dem gewählten Dissertationsthema angenommen, kann im Prüfungsbüro ein Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst dann bearbeitet wird, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen beigefügt sind. Bei Vorlage eines deutschen Studienabschlusses beträgt die Bearbeitungszeit ca. vier Wochen, bei einem ausländischen Studienabschluss ca. drei Monate. Sie sollten diese Zeiträume berücksichtigen und Ihren Antrag daher rechtzeitig einreichen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird vom Prüfungsbüro an den Promotionsausschuss weitergeleitet, der über die Zulassung des Antragstellers/der Antragstellerin entscheidet. Sofern Ihnen ein Zulassungsbescheid zugeht und Sie bisher nicht Mitglied der Freien Universität waren, müssen Sie sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist als Studierender zur Promotion immatrikulieren. Die Zulassung erfolgt für einen Zeitraum von vier Jahren.

 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem/Ihrer Betreuer/Betreuerin frühzeitig auch darüber, ob Sie die für eine Promotion in Ihrem Fach erforderlichen Fremdsprachenvoraussetzungen gemäß der Fremdsprachenordnung erfüllen.

 

Planen Sie eine Promotion nach dem Cotutelle Promotionsverfahren, gehen Sie bitte für eine erste Beratung - noch vor der Antragstellung im Prüfungsbüro - zu Herrn Gibian (Besucherbüro).

 

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation geben Sie diese zusammen mit dem Formular über die Zusammensetzung der Promotionskommission im Prüfungsbüro ab. Daraufhin bestellt der Promotionsausschuss die Gutachter/innen für die Dissertation und die Promotionskommission. Die sechs einzureichenden Exemplare können sich in der Art ihrer Ausstattung und im Umfang unterscheiden, bspw. zwei hochwertige Exemplare (einseitig gedruckt, farbig) für die beiden Gutachter sowie vier einfacherer Exemplare (doppelseitig gedruckt, schwarz-weiß).

 

Auslage der Dissertation

Nach Eingang beider Gutachten findet die Auslage der Dissertation mit den Notenvorschlägen für die Dauer von zwei Wochen (in der vorlesungsfreien Zeit vier Wochen) statt. Anschließend entscheidet die Promotionskommission über die Annahme, Ablehnung oder Rückgabe der Dissertation, die Zulassung der Doktorandin/des Doktoranden zur Disputation sowie über die Festsetzung des Prädikates der Dissertation.

 

Disputation

Die/der Doktorand/in ist selbst für die Organisation der Disputation (Termin, Raum, tech. Eqiupment) verantwortlich. Sie/er legt den Termin im Einvernehmen mit den Mitgliedern der Kommission fest und teilt ihn dem Prüfungsbüro mit. Die Disputation soll innerhalb von vier Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden. Der Disputationstermin wird im Fachbereich veröffentlicht. Im Anschluss an die Disputation wird diese durch die Promotionskommission bewertet und abschließend die Gesamtnote festgelegt. Die/der Doktorand/in erhält ein Zwischenzeugnis, das den Titel der Dissertation, die Einzelprädikate von Dissertation und Disputation sowie das Gesamtprädikat enthält. Dieses Zwischenzeugnis berechtigt nicht zum Führen des Doktorgrades. Das Führen des Titels Dr. des. ist entsprechend den Regelungen der geltenden Promotionsordnung ebenfalls nicht zulässig.

 

Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht

Gemäß § 13 der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. der Freien Universität Berlin ist die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Vor der Drucklegung hat die Doktorandin/der Doktorand die Genehmigung der zu veröffentlichenden Textfassung einzuholen. Diese wird von der oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Gutachterinnen/den Gutachtern erteilt. Die Veröffentlichung und Erfüllung der Ablieferungspflicht müssen innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Termin der Disputation, erfolgen.

 

Die Promotionsurkunde wird erst nach der Mitteilung über die Erfüllung der Ablieferungspflicht ausgehändigt. Die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des Doktorgrads.

 

Wichtige Hinweise, Formulare, Anträge und Ordnungen finden Sie im Folgenden:

Gemeinsame Promotionsordnung z. Dr. phil der FU Berlin vom 08.07.1998

Gemeinsame Promotionsordnung z. Dr. phil/Ph.D. der FU Berlin vom 02.12.2008

Infos zur Durchführung von Promotionsverfahren gesamt

Antrag auf Zulassung zur Promotion

Übernahme der Betreuung eines Dissertationsvorhabens

Mitteilung über die Zusammensetzung der Promotionskommission

Mustertitelblatt  

Veröffentlichungspflicht und Pflichtexemplare - Merkblatt

Fördermöglichkeiten

 

Links:

FAQ

Aktuelle Disputationen

Promotionsausschuss

 

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Stand 21.05.2012

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