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Welche Voraussetzungen brauche ich für die Zulassung zum Master Bildungswissenschaft?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Zulassungsordnung beschrieben. Die Ordnung finden Sie demnächst hier auf meiner Seite. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 90 LP (60 SWS) Erziehungswissenschaft nachweisen. Die Gleichwertigkeit von Leistungen aus affinen Fächern (z. B. Soziologie) kann durch den Prüfungsausschuss festgestellt werden.

 

Für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland muss zusätzlich ein Nachweis über die Befähigung zum Studium in deutscher Sprache nachgewiesen werden. Zeugnisse müssen von staatlich anerkannten Übersetzerinnen /Übersetzern beglaubigt sein.

 

Der Nachweis über praktische Tätigkeiten kann für den Ausgang einer Bewerbung hilfreich sein.