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Hausbesuche im Kinderschutz (HabeK)

Projektleitung: Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl
Projektlaufzeit 2013/2015
Mitarbeiterinnen: Maria Albrecht, Svenja Lattwein
Finanziert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend


Ziel des Forschungsvorhabens war es, den Stand der Umsetzung des veränderten §8a SGB VIII in der Praxis zu untersuchen, typische Verfahrens- und Entscheidungslogiken über Hausbesuche in Jugendämtern zu analysieren, die Sicht der beteiligten Fachkräfte zu erfassen sowie Hinweise für eine erfolgreiche Umsetzung von Hausbesuchen zu identifizieren.

Das Forschungsprojekt

Das vom BMFSFJ geförderte Projekt wurde von Oktober 2013 bis September 2015 durchgeführt und umfasste vier methodische Zugänge, die jeweils unterschiedliche Perspektiven auf das Forschungsthema ermöglichten:

  • In einer standardisierten Jugendamtsbefragung ging es um die Verfahren, Regelungen und Rahmenbedingungen, unter denen Hausbesuche des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) des Jugendamtes stattfinden. Die Datenerhebung fand in Form telefonischer Interviews im Zeitraum von März bis Mai 2014 statt. An der als bundesweite Vollerhebung angelegten Befragung nahmen 393 der 578 Jugendämter (68%) teil.
  • Eine Dokumentenanalyse zielte darauf ab, verbindliche Dienstregelungen der Jugendämter zum Vorgehen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung im Hinblick auf Hausbesuche zu untersuchen. Anhand von sechs unterschiedlichen Kategorien (Ziele, Vorbereitung und Durchführung des Hausbesuchs, am Hausbesuch beteiligte Fachkräfte und hinzuzuziehende Personen, das Vorgehen nach dem Hausbesuch, Dokumentation) wurden 113 Dienstanweisungen von 110 Jugendämtern analysiert.
  • In einer Aktenanalyse lag der Fokus auf den Fragen, welche Logiken bei der Entscheidung für bzw. gegen Hausbesuche eine Rolle spielen, welche Faktoren sich in konkreten Fällen als maßgeblich für das weitere Vorgehen darstellen, wie diese Sachverhalte dokumentiert und das eigene Handeln ausgewiesen und begründet werden. Dazu wurden 65 Akten aus 7 Jugendämtern herangezogen und auf zwei Ebenen analysiert: a. eine standardisierte Erfassung und Auswertung der Fallakten und b. ein inhaltsanalytisches Vorgehen.
  • In qualitativen Interviews wurden im Zeitraum von Januar bis Juni 2015 Fallroutinen und Erfahrungen der Fachkräfte, die Hausbesuche durchführen, erfasst. In den Leitfadeninterviews ging es um Entscheidungsstrukturen und -spielräume im Vorfeld von Hausbesuche, um die Durchführung und um die Folgen von Hausbesuchen aus der Perspektive der Fachkräfte. Die Auswertung der insgesamt 20 Interviews in 8 Jugendämtern orientierte sich an der Methode des zirkulären Dekonstruierens nach Jaeggi, Faas und Mruck (1998) und integrierte Elemente der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring (2000; 2009).

 Die Verbindung aller vier Zugänge im Sinne der Triangulation eröffnete so ein umfassendes Bild über den aktuellen Stand der Umsetzung von Hausbesuchen und Entwicklungsmöglichkeiten.

Veröffentlichungen

Albrecht, Maria/Lattwein, Svenja/Urban-Stahl, Ulrike: Hausbesuche im Kontext des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung, in: unsere Jugend, 66. Jahrgang (2014), S. 466-479.

Urban-Stahl, Ulrike/Albrecht, Maria/Gross-Lattwein, Svenja: Hausbesuche im Kinderschutz. Empirische Analysen zu Rahmenbedingungen und Handlungspraktiken in Jugendämtern. Opladen, Verlag Barbara Budrich, 2018, ISBN 978-3-8474-2100-9. 128 S.