Wie setzt sich die Liste der Promotionskommission zusammen?
Die Promotionskommission besteht aus –
- den beiden Gutachter/innen und mindestens zwei weiteren Hochschullehreinnen oder Hochschullehrern und einer promovierten akademischen Mitarbeiterin oder einem promovierten akademischen Mitarbeiter.
- Von den vier Professor/innen der Promotionskommission müssen mindestens drei Mitglieder des Fachbereichs sein.
- In fachlich begründeten Ausnahmefällen kann der Promotionsausschuss die Kommission auch im Verhältnis drei Professorinnen/Professoren: zwei promovierte akademische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zusammensetzen.
- Betreuer/in einer Dissertation ist im Regelfall ein/e Hochschullehrer/in des Fachbereichs und gleichzeitg eine/r der beiden Gutachter/innen.
- Eine/n weitere/en Gutachter/in bestellt der Promotionsausschuss im Benehmen mit der Doktorandin bzw. dem Doktoranden.
- Mindestens eine/r der beiden Gutachter/innen muss hauptberuflich am Fachbereich lehren. Mindestens eine/r der beiden Gutachter/innen muss dem Fachgebiet der Dissertation angehören.
- Berühren wesentliche methodische oder sachliche Aspekte der Dissertation ein Fachgebiet das hauptsächlich in einem anderen Fachbereich vertreten ist, soll der/die weiter begutachtende Hochschullehrer/in diesem Fachbereich angehören.
Vorschlag für die Zusammensetzung der Promotionskommission (bitte mit der fertigen Dissertation zusammen abgeben)
von Frau / Herr:
Vier Professorinnen/Professoren bzw. drei Professorinnen/Professoren und einer habilitierter Wissenschaftlerin/ einem Wissenschaftler
- Gutachter: Name, Vorname + E-Mail:
- Gutachter: Name, Vorname + E-Mail:
- Mitglied: Name, Vorname + E-Mail:
- Mitglied: Name, Vorname + E-Mail:
und einer promovierten akademischen Mitarbeiterin/einem promovierten akademischen Mitarbeiter
5. Mitglied: Name, Vorname + E-Mail: