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FAQs


Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Austauschprogramm. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Posern oder Ihre akademische Koordinatorin, Frau Prof. Bormann, unter erasmus-ewi@erzwiss.fu-berlin.de.

  • Habe ich als fachfremde Studentin Chancen, über den Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie am ERASMUS-Programm teilzunehmen?
    Nein. Wir können nur Studierenden einen Austauschplatz anbieten, die in unserem Fachbereich  immatrikuliert sind (nur Bachelor und Master Bildungs- und Erziehungswissenschaft).

  • Kann ich mit ERASMUS-Förderung ins Ausland gehen, wenn ich an der FU Berlin alle Leistungen erbracht habe, also keine Leistungspunkte mehr benötige?
    Nein. Studierende können nur einen Erasmus-Platz erhalten und gefördert werden, wenn der Studienaufenthalt im Ausland Teil des Studienprogramms ihres Studiums an der FU Berlin ist. Sie müssen also auf jeden Fall noch Leistungen an der FU offen haben, die sie dann im Ausland absolvieren und sich von ihrem für sie zuständigen Prüfungsausschuss anrechnen lassen.

  • Wie kann ich das Learning Agreement ausfüllen, wenn das Vorlesungsverzeichnis noch nicht veröffentlicht ist?
    In diesem Fall geben Sie lediglich die Fachgebiete an, in denen Sie Veranstaltungen belegen möchten. Das Vorlesungsverzeichnis der Partnerhochschule der vorangegangen Semester könnte einen Überblick darüber geben, wie das zukünftige Kursangebot aussehen könnte. In den ersten Wochen nach Semesterbeginn haben die Studierenden dann noch die Möglichkeit, das Learning Agreement bei Bedarf zu korrigieren.

  • Wie kann ich meinen Aufenthalt an der Gasthochschule verlängern?
    Eine Verlängerung des Auslandsstudiums an derselben Partnerhochschule ist nur vom Winter- auf das direkt anschließende Sommersemester möglich. Studierende müssen die Verlängerung spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende formlos beim Erasmus-Team Outgoings der FU Berlin beantragen. Dazu müssen die schriftlichen Zustimmungen des Erasmus-Koordinators des Fachbereichs der FU Berlin sowie der Partnerhochschule eingeholt und mit eingereicht werden.

  • Woher erhalte ich eine Bescheinigung über die Teilnahme am ERASMUS-Programm für die Gasthochschule?
    Die Bescheinigungen über die Teilnahme am Erasmus-Programm und die Förderdauer werden bei Bedarf zentral vom ERASMUS-Büro in der Iltisstraße 4, 14195 Berlin erstellt.

  • Welche Sprachkenntnisse muss ich mitbringen?
    Die meisten Partnerhochschulen empfehlen, bereits über gute Kenntnisse der Sprache des Gastlandes zu verfügen (Sprachniveau B1). Bitte informieren Sie sich über die Partnerschaftsdatenbank, welches Sprachniveau die Partnerhochschulen verlangen. Häufig gibt es für Erasmus-Studierende auch die Möglichkeit, Sprachkurse zu besuchen, entweder als Intensivkurs vor Semesterbeginn, oder während des Semesters. Einige Universitäten bieten darüber hinaus auch Studienprogramme in englischer Sprache an.
    Denken Sie bitte frühzeitig an die Sprachnachweise und reichen Sie diese zusammen mit Ihrer Bewerbung ein.
    Der Nachweis sollte nicht älter als zwei Jahre sein. Ein Abiturzeugnis reicht in keinem Falle aus.Details zu Sammelterminen und zentralen Sprachtests finden Sie auf der entsprechenden Website des Sprachenzentrums.