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Learning Agreement und Anrechnungen von Studienleistungen aus dem Ausland

Bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt beginnen, müssen Sie Ihr Learning Agreement einreichen:

1. Es muss zunächst vom jeweiligen Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses
    unterschrieben werden:

2. Anschließend unterschreibt Frau Bormann als Koordinatorin.

3. Bitte vergessen Sie Ihre eigene Unterschrift nicht!

4. Bitte reichen Sie das Learning Agreement auch bei der Partnerhochschule zur Unterschrift ein.

5. Nachdem Sie es von der Partnerhochschule unterzeichnet zurück erhalten haben, reichen Sie 
    bitte eine Kopie beim ERASMUS-Büro der Freien Universität Berlin (Iltisstr. 4, 14195 Berlin) ein.

6. Das Original verbleibt bei Ihnen.


Hinweis

  • Das Learning Agreement kann bei Bedarf innerhalb eines Monats nach Studienbeginn im Ausland noch verändert werden (--> Changes/During the Mobility).
  • Zuständig für spätere Anrechnungen der Studienleistungen sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse. Dafür brauchen die Ausschüsse das von der Partnerhochschule ausgestelle Transcript of Records.
  • Auf den Seiten des Erasmusbüros der Freien Universität finden Sie alle wichtigen Formulare.