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Was passiert mit den Ergebnissen der zentralen Befragungen?

Regelmäßige Befragungen von Studierenden und Absolvent*innen liefern der Freien Universität Berlin wichtige Informationen für das Qualitätsmanagement. Die Ergebnisse helfen, studienbezogene Prozesse und Angebote zu verbessern. Sie werden auf allen Ebenen der Hochschule diskutiert, um Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der Studienprogramme und Unterstützungsangebote zu identifizieren.
 

Wer erhält welche Ergebnisse?

  • Gesamtbericht: Gibt dem Präsidium, den Befragungsteilnehmer:innen und der interessierten Öffentlichkeit einen Überglick über Unterschiede zwischen den drei Fächergruppen Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften und Geistes-/Kulturwissenschaften sowie über Trends im Vergleich zur vorhergehenden Befragung (Veröffentlichung auf der Website der FU)
  • Fachbereichsberichte: Informieren Fachbereiche und Zentralinstitute über studiengangs- und fachbereichsbezogene Ergebnisse. Auffällige Befunde im Vergleich zur jeweiligen Fächergruppe sind in diesen Berichten markiert und werden auch mit Abteilung VQ (Lehr- und Studienangelegenheiten) und dem Präsidium geteilt.
  • Teilauswertungen: Zeigen Serviceeinrichtungen die Ergebnisse ihrer spezifischen Angebote, z.B. Zufriedenheit mit E-Learning und hybrider Lehre, Allgemeine Berufsvorbereitung (ABV) oder anderen Serviceangeboten.


Wie werden die Ergebnisse zur Qualitätsentwicklung genutzt?

Gesamtbericht:

Die Ergebnisse des Gesamtberichts werden in verschiedenen Gremien der Universität präsentiert und diskutiert:  

  • in der Runde der Studiendekan:innen,
  • dem Beirat Qualitätssicherung für Studium und Lehre sowie
  • dem Akademischen Senat (anlassbezogen)

Ziel ist, die Akteur:innen im Qualitätsmanagement und die Hochschulöffentlichkeit über Trends in der Bewertung von Studium und Lehre zu informieren und daraus bei Bedarf hochschulweite Maßnahmen abzuleiten.

Fachbereichsberichte:

Fachbereichs- und studiengangsbezogene Ergebnisse werden für interne Diskussionen und Maßnahmen genutzt, z. B.

  • im Fachbereichsrat oder Institutsrat,
  • in Ausbildungskommissionen, Dekanaten oder Prüfungsausschüssen
  • und zur Ableitung bereichsspezifischer Maßnahmen unter Einbezug weiterer Qualitätsindikatoren (z. B. hochschulstatistische Kennzahlen).

Die studiengangbezogenen Ergebnisse werden zudem für studiengangbezogene Qualitätsberichte genutzt, in denen die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Instrumenten der Qualitätssicherung (Ampelauswertung, Fachgespräch, Kennzahlenraster) zusammengeführt und ggfs. Maßnahmen abgeleitet werden.

Grundlagen

Prinzipien, Zuständigkeiten, Anlässe und Rückmeldeformate für Evaluationen im Bereich Studium und Lehre sind in der Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin geregelt.

Die Prozesse der zentralen Befragungen sind in Form von Prozessbeschreibungen dokumentiert: