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Was passiert mit den Ergebnissen der zentralen Befragungen?

Durch regelmäßige Befragungen von Studierenden und Absolvent:innen gewinnt die Freie Universität Berlin wesentliche Informationen für ihr Qualitätsmanagement. Zur Verbesserung von lehr- und studienbezogenen Prozessen und Angeboten werden die Evaluationsergebnisse auf allen Ebenen der Hochschule diskutiert und Ansatzpunkte für die Qualitätsentwicklung identifiziert.

 

Wer erhält welche Ergebnisse?

  • Gesamtbericht: Information des Präsidiums, der Befragungsteilnehmer:innen sowie der interessierten Öffentlichkeit zu aggregierten Befragungsergebnissen, Fächergruppenunterschieden sowie Trends im Vergleich zur vorhergehenden Befragung (auf Website der FU veröffentlicht)
  • Fachbereichsberichte: Information der Fachbereiche/Zentralinstitute zu studiengangs- und fachbereichsbezogenen Ergebnissen. In den dezentralen Berichten werden auffällige Befunde gekennzeichnet. Die Auffälligkeiten bei den studiengangsbezogenen Befunden werden an die Abteilung für Lehr- und Studienangelegenheiten sowie das Präsidium übermittelt.
  • Teilauswertungen: Information der Serviceeinrichtungen zu den Ergebnissen der Evaluation ihrer spezifischen Angebote (z.B. Zufriedenheit mit Angeboten der Berufsberatung oder der Bibliothek, Nutzung und Bewertung von E-Learning-Szenarien etc.).


Wie werden die Ergebnisse zur Qualitätsentwicklung genutzt?

Gesamtbericht:

Die Ergebnisse des Gesamtberichts werden in verschiedenen Gremien der Universität präsentiert und diskutiert:  

-       in der Runde der Studiendekan:innen,

-       dem Beirat Qualitätssicherung für Studium und Lehre sowie

-       dem Akademischen Senat (anlassbezogen)

Ziel ist die Information der Akteur:innen im Bereich Qualitätsmanagement sowie der Hochschulöffentlichkeit über Trends in der Bewertung von Studium und Lehre und ggf. die Ableitung von hochschulweiten Maßnahmen.

Fachbereichsberichte:

Die fachbereichs- und studiengangsbezogenen Ergebnisse werden in den Fachbereichen und Zentralinstituten für die interne Diskussion und die Ableitung von Maßnahmen genutzt:

-       Diskussion der bereichsspezifischen Ergebnisse im Fachbereichsrat bzw. Institutsrat,

-       Auseinandersetzung mit den Befragungsergebnissen in den Fachbereichen/Zentralinstituten (z.B.          in der Ausbildungskommission, im Dekanat, in den jeweiligen Prüfungsausschüssen) und

-       ggf. Ableitung von bereichsspezifischen Maßnahmen unter Einbezug weiterer Indikatoren der
        Qualität von Studium und Lehre (z.B. hochschulstatistische Kennzahlen).

Im Rahmen der studiengangsbezogenen Qualitätsberichte werden die Ergebnisse auf Studiengangsebene dargelegt und zu den Ergebnissen anderer Qualitätssicherungensmaßnahmen in Bezug gesetzt sowie ggf. resultierende Maßnahmen zusammenfassend abgeleitet. 

Grundlagen

Grundsätze, Zuständigkeiten, Anlässe und Rückmeldeformate für zentrale und dezentrale Evaluationen im Bereich Studium und Lehre sind in der Evaluationsrichtlinie der Freien Universität Berlin geregelt.

Die Prozesse der zentralen Befragungen sind in Form von Prozessbeschreibungen dokumentiert: