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Modul Pädagogische Diagnostik

Das Modul Pädagogische Diagnostik (5 LP) besteht aus einer Vorlesung (2 SWS, online) und einem Seminar (2 SWS, Präsenz), die verlässlich in jedem Wintersemester angeboten werden. In der Regel finden beide Veranstaltungsteile auch im Sommersemester statt, dort jedoch mit geringerem Seminarangebot.

Für Masterstudierende ist das Modul regulär im 1. Fachsemester zu belegen, für Studierende im Flex-Master optional im dritten Fachsemester (beide im Winter). Auch Bachelorstudierende können das Modul belegen, allerdings ausschließlich im Sommersemester und nur dann, wenn ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Informationen zu freien Plätzen finden Sie jeweils im aktuellen Vorlesungsverzeichnis (Ankündigungstexte zu Vorlesung / Seminaren).

Im Modul erwerben Lehramtsstudierende aller Studiengänge (GSP, ISS/GYM) und Fächer grundlegende Fähigkeiten zur formellen und informellen Diagnostik im Unterrichtskontext sowie verschiedene Lernbesonderheiten kennen (vgl. Modulbeschreibung in der StPO: FU-Mitteilung 07/2026, S. 299). Die Teilnahme an der Vorlesung ist nicht nachzuweisen, sie ist jedoch Voraussetzung, um den daran anknüpfenden Seminarinhalten folgen zu können.

Die aktive Teilnahme im Seminar erwerben Sie durch das Konstruieren und Präsentieren einer eigenen Lernerfolgskontrolle sowie kleinere diagnostische Aufgaben im Seminarverlauf. Den Modulabschluss bildet eine 45-minütigen Klausur, die verlässlich in jedem Wintersemester und in der Regel auch im Sommer angeboten wird. Sie bezieht sich auf die Vorlesungsinhalte und ausgewählte Seminarinhalte, die die Inhalte der Vorlesung sinnvoll vertiefen und ergänzen. Es ist daher empfehlenswert, die Klausur erst nach Abschluss des Seminars anzutreten, auch wenn die aktive Teilnahme am Seminar keine Zugangsvoraussetzung zur Klausurteilnahme darstellt. Des Weiteren raten wir, die Selbsttests zur Vorlesung, die Seminarübungen sowie die Beispielklausur, die Sie zur Klausurvorbereitung bekommen, rechtzeitig und gründlich zu bearbeiten.

Die Klausur findet zu zwei Zeitpunkten im Semester (Haupt- und Nachklausur) in digitaler Form im E-Examinationscenter statt und enthält nur geschlossene Aufgaben (Single-Choice: 1 aus 5 Antwortoptionen). Sie dürfen bei der Klausur einen Spickzettel verwenden (1 DIN-A4-Blatt, beidseitig bedruckt oder beschrieben), der auch für eigene Notizen während der Klausurbearbeitung genutzt werden kann. Die inhaltliche und formale Gestaltung dieses Spickzettels sind nicht festgelegt, Sie können diesen auch gemeinsam mit Kommiliton*innen erstellen oder eine vorgefertigte Version von diesen übernehmen – wir empfehlen im Sinne Ihres Lernerfolgs allerdings dringend zumindest die eigene Mitarbeit bei der Erstellung. Dieser Spickzettel wird während der Klausur kontrolliert und ist nach der Klausur mit Ihrem Namen beschriftet abzugeben.

Die Anmeldung zur Klausur erfolgt durch die Modulverantwortlichen für alle Studierenden, die sich im Campus Management zur Vorlesung eingeschrieben haben. Da die Klausurtermine nicht verbindlich sind, steht es Ihnen frei, zu welchem der Prüfungszeitpunkte (Haupt- oder Nachklausur) sie erscheinen. Auch wenn Sie bspw. zur Hauptklausur angemeldet sind, hat ihr Nichterscheinen keine negativen Konsequenzen, da ein Prüfungsversuch immer erst durch einen tatsächlichen Prüfungsantritt beginnt. Alle angemeldeten Studierenden, die bei der Hauptklausur eines Semesters entweder nicht erschienen sind oder nicht bestanden haben, werden automatisch zur Nachklausur des Semesters angemeldet.

Diejenigen, die auch zur Nachklausur nicht erschienen sind oder nicht bestanden haben, holen die Klausur in einem der folgenden Semester nach (Achtung: hierzu müssen Sie sich zur aktuellen Vorlesung im Campus Management anmelden, da sonst keine Klausuranmeldung möglich ist). Insgesamt haben Sie vier Prüfungsversuche. Nach zwei Fehlversuchen bieten wir eine Beratung zur individuellen Prüfungsvorbereitung an. Den vierten Prüfungsversuch können Sie optional in mündlicher Form antreten.

Einen Nachteilsausgleich gewähren wir Studierenden mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen (z.B. Lese-Rechtschreibschwäche - LRS, Aufmerksamkeitsstörung - ADHS), die einen schriftlichen Bescheid des zuständigen Prüfungsbüros vorlegen können. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung finden Sie auf den Seiten der DSE.

Sollten Sie Fragen haben, prüfen Sie zunächst, ob Sie diese durch nochmaliges Lesen dieser Informationen oder der Seminar-bzw. Vorlesungsfolien oder durch Austausch mit Kommiliton*innen beantworten können. Für alle darüber hinaus gehenden Fragen stehen Ihnen gern die Seminarleitungen oder das Diskussionsforum im Vorlesungskurs zur Verfügung. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!