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Evaluation des § 9a SGB VIII Ombudsstellen

 

Institution:

Freie Universität Berlin

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie

Arbeitsbereich Sozialpädagogik

Projektleitung:

Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl

Mitarbeiter*innen:

Line Polifke (wissenschaftliche Mitarbeiterin)

Maria Lenz (studentische Mitarbeiterin)

Förderungszeitraum:

01.01.2026 – 31.12.2027

Kontaktdaten

E-Mail: evaluation9a@erzwiss.fu-berlin.de

Förderung:

BMBFSFJ (Referat 612)

 

Ausgangslage

Mit Einführung des § 9a SGB VIII im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) wurden 2021 erstmals Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe rechtlich verankert.

Der Gesetzgeber versteht Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Vermittlungsstellen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Junge Menschen und ihre Familien können sich bei Konflikten im Zusammenhang mit Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (§ 2 SGB VIII) sowie deren Wahrnehmung durch Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden. Kennzeichnend ist, dass die Ombudsstellen unabhängig und fachlich nicht weisungsgebunden sind.

Mit der Einführung von § 9a SGB VIII wurden die Länder zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur von Ombudsstellen verpflichtet.Damit sind die Länder nun in der Verantwortung, Struktur und Ausgestaltung von Ombudsstellen zu konkretisieren und hierzu Ausführungsgesetze und -vorschriften zu erlassen.

 

Forschungsfrage und Forschungsdesign

In der Evaluation des § 9a SGB VIII wird erforscht, wie die Umsetzung der gesetzlichen Regelung erfolgt, welche Wirkungen und Effekte dies für das Feld der Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe, für die ombudschaftliche Beratung, für junge Menschen und ihre Familien und für die unterschiedlichen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe hat. Im Fokus steht die Frage, inwiefern die vom Gesetzgeber mit der Regelung verfolgten Ziele erreicht wurden und wie die im Gesetz genannten Parameter der Bedarfsgerechtigkeit, Unabhängigkeit, fachlichen Weisungsgebundenheit und Barrierefreiheit ausgestaltet werden.

Untersucht werden:

  1. die Konkretisierung und Ausgestaltung des § 9a SGB VIII durch landesspezifische Regelungen,
  2. die Entwicklung der Strukturen, Konzeptionen, sowie Quantität und Qualität der Beratungsarbeit in diesem Zeitraum,
  3. die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Ombudsstellen bei unterschiedlichen Akteursgruppen, einschließlich junger Menschen und ihrer Familien, sowie
  4. das Verhältnis der Ombudsstellen zu anderen Beratungs- und Beschwerdeverfahren wie Verfahrenslots*innen und internen Beschwerdestrukturen.

Das Design beinhaltet ein multiperspektivisches Vorgehen auf der Grundlage unterschiedlicher empirischer, insbesondere qualitativer, Zugänge wie Dokumentenanalyse, Fokusgruppengespräche und Interviews. Einbezogen werden unterschiedlichste Akteursgruppen der Kinder- und Jugendhilfe. Dies reicht von jungen Menschen und ihren Familien als Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe über freie und öffentliche Träger bis zur ministeriellen Verwaltungsebene.