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Neuwahl des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin am 16.01.2024

News vom 09.11.2023

Am 16. Januar 2024 erfolgt die Neuwahl des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie.

Das Wahlgremium soll aus 8 Mitgliedern bestehen, 2 für jede Statusgruppe. Wahlvorschläge sind nur gültig, wenn dieser mindestens drei Kandidatinnen enthält.

Aktives (Wahlberechtigung) und passives (Wählbarkeit) Wahlrecht besitzt, wer bei Ablauf der Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge (24.11.23) und am Wahltag (16.01.24) weibliches Mitglied des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie ist.

Wichtige Fristen

Wahlvorschlagsfrist: Freitag, 24.11.2023 (12:00 Uhr)
Auslage des Wahlberechtigtenverzeichnisses: 10.11. bis 24.11.2023 (12:00 Uhr)
Einspruchsfrist gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis: 24.11.2023 (12:00 Uhr)
Antragsfristende für die Briefwahl: 11.01.2024 (12:00 Uhr)

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Wahlvorschlagsformulare entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Dezentralen Wahlvorstands.

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