2.1 Wer ist ausleihberechtigt?
Prinzipiell kann jedes Mitglied der FU Berlin die Ausleihe von Materialien anfragen.
Studierende der Sonderpädagogik können Materialien im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit ausleihen. Hierfür ist eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Ausleihe von der Betreuungsperson vorzulegen.
Mitglieder der Sonderpädagogik können Materialien für die Lehre ausleihen. Weitere Informationen finden Sie unter 2.3.