Zuständig für die Anerkennung von Studienleistunen sind die Prüfungsausschüsse der jeweiligen Studiengänge. Anerkennung können prinzipiell nur für Studierende die im jeweiligen Studiengang der FU zugelassen oder immatrikuliert sind durchgeführt werden.
Beratungen über die Fachsemestereinstufung für Studienortwechsler oder Quereinsteigerinnen bieten die Studienbüros der Fächer an.
Gemäß Weisung der zuständigen Berliner Senatsverwaltung werden keine Anerkennung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Studien- oder sonstigen Ausbildungsabschlusses mit der Abschlussprüfung einer entsprechenden deutschen Studien- oder sonstigen Ausbildungseinrichtung ausgestellt und keine Aussagen über Gleichwertigkeiten getroffen.