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Häufig gestellte Fragen

Zulassungsvoraussetzung ist ein für die Erreichung des Studienzieles in besonderem Maße geeignetes, abgeschlossenes Hochschulstudium (ein Bachelorabschluss oder ein gleichwertiger anderer erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss) sowie ab 2013 eine an den berufsqualifizierenden Abschluss eines Hochschulstudiums anschließende qualifizierte, berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Zusätzlich sind fortgeschrittene Kenntnisse der deutschen Sprache auf einem Mindestniveau von C1 GER erforderlich. Sie finden hier weitere Informationen.

Nein, leider kann lediglich eine berufspraktische Erfahrung nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss anerkannt werden. Diese Tätigkeit sollte in der Regel ein Jahr nicht unterschreiten.

Folgende digitale Unterlagen sind mit der Online-Bewerbung einzureichen bzw. hoch zu laden:

  • Nachweise über einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen anderen  berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums (in Form einer Urkunde bzw. eines Zeugnisses, ggf. mit Transript of Records)
  • Nachweise über qualifizierte berufspraktische Erfahrung im Anschluss an einen Hochschulabschluss von in der Regel nicht unter einem Jahr
  • Eine kurze Begründung der Bewerbung für den Masterstudiengang Zukunftsforschung in Form eines Motivationsschreibens im Umfang von ca. 900 Wörtern;

Gerne gesehen (fakultativ)

  • Lebenslauf 

(Mehr zum Zugangsverfahren in der Zugangssatzung)

Mehr Informationen zu dem Bewerbungsverfahren hier.

Ja, die Teilnahmegebühren für den weiterbildenden Masterstudiengang Zukunftsforschung betragen 1800,- € pro Semester. Die Teilnahmegebühren sind jeweils pro Studienjahr zum 15. September eines Jahres zu zahlen. Pro Semester sind die allgemeinen Semestergebühren- und beiträge zusätzlich zu entrichten.

Gebührensatzung

Änderung der Gebührensatzung 2020

Spezifische Stipendien für den weiterbildenden Masterstudiengang Zukunftsforschung haben wir aktuell leider nicht im Angebot, verweisen aber gerne auf die Links zu weiterführenden Stipendien und Förderwerken auf unserer Bewerbungsseite und weisen zudem darauf hin, dass Kosten für Weiterbildung von der Steuer absetzbar sind.

Der weiterbildende Masterstudiengang Zukunftsforschung am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie startet einmal jährlich zum Wintersemester mit bis zu 30 Studierenden. Der Bewerbungszeitraum ist jeweils vom 15.04. bis 30.06. Über eine Zulassung zum Studium wird in der Regel Anfang Juli entschieden.

Der Masterstudiengang Zukunftsforschung ist eine Initiative des Arbeitsbereichs Erziehungswissenschaftliche Zukunftsforschung (Institut Futur) unter Leitung von Prof. Gerhard de Haan und wurde in Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Einzelpersonen aus dem "Netzwerk Zukunftsforschung" entwickelt. Die Lehrenden kommen zum Teil aus der Freien Universität, zum größeren Teil sind sie hauptamtlich in unterschiedlichen Hochschulen tätig oder arbeiten wissenschaftlich, oftmals auch deutlich anwendungsorientiert in Institutionen und Unternehmen, die sich mit Aspekten der Zukunftsforschung, -beratung und -planung befassen.

Die späteren Absolventinnen und Absolventen sollen u.a. befähigt werden

a) zur komplexen Problemerfassung und -vermittlung in zukunftsrelevanten Fragestellungen und zu deren Beurteilung und Bewertung,

b) zur Planung und Durchführung von Zukunftsstudien und zur wissenschaftlichen Begleitung von Prozessen der Zukunftsgestaltung in verschiedenen beruflichen Zusammenhänge und schließlich

c) dazu, die wesentlichen Methoden der Zukunftsforschung anzuwenden, d.h. die damit verbundenen Handlungslogiken zu erfassen und die dem jeweiligen Gegenstandsbereich bzw. der Fragestellung angemessenen Methode auszuwählen und einzusetzen.

Das Studium besteht aus drei Säulen:

  1. Grundlagen: Zu den Grundlagen zählt die Vertiefung der Kenntnisse über verschiedene Konzepte und Methoden der Zukunftsforschung. Außerdem sollen die Studierenden lernen die Methoden entsprechend der Forschungsfrage und des -gegenstands einzusetzen. Behandelt werden dabei zum Beispiel Methoden wie Szenario-Technik, Trend-Impact-Analyse, Cross-Impact-Analyse oder Wild Card. Außerdem werden verschiedene Verfahren der partizipativen Zukunftsgestaltung wie zum Beispiel Zukunftswerkstatt oder Visioning diskutiert.
  2. Anwendung: In der Anwendungsphase des Masterstudiengangs Zukunftsforschung werden die Kenntnisse über verschiedene Einsatzfelder der Zukunftsforschung vertieft. Daneben lernen die Studierenden wie sie die verschiedenen Interessen und Handlungslogiken der Adressaten zukunftsorientierter Forschung unterscheiden können. Hierzu gehören unter anderem die Bereiche Gesellschaft, Politik und Governance, Wirtschaft und Technologie.
  3. Praxistransfer: In der Praxisphase werden die Kenntnisse über den Forschungsprozess vertieft. Außerdem werden die Studierenden darin geschult das Wirksamwerden von Zukunftswissen unterstützen zu können. Ferner lernen sie zukunftsweisende Entscheidungen vorzubereiten und Interventionen und „Change-Prozesse“ planen und durchführen zu können. Vorgesehen ist hierzu ein einsemestriges Praktikum, das auch Grundlage der Masterthesis sein soll.

Mögliche zukünftige Arbeitgeber sind z.B.

a) Unternehmen, Verwaltungen, Organisationen, in denen man sich mit längerfristigen oder strategischen Fragestellungen befasst (etwa Strategie- und Innovationsabteilungen von Unternehmen, NGOs, usw.)

b) Universitäten und Forschungseinrichtungen

c) Beratungseinrichtungen, speziell in der Politikberatung, Technologieberatung und Technikfolgenabschätzung, aber auch strategischen Beratung von Unternehmen, Umweltberatung

d) politische und administrative Gremien in Organisationen z.B. der Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik.

Wir sind Ihnen eine Antwort schuldig geblieben? Schicken Sie uns Ihre Frage an zukunftsforschung@ewi-psy.fu-berlin.de.

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