Wie oft darf ich in einer Lehrveranstaltung fehlen?
Nur Psychologie:
Wie oft darf ich in einer Lehrveranstaltung fehlen?
In einer anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltung ist einen Anwesenheit von mind. 85% der Veranstaltungssitzungen vorgegeben. Es darf in einem Semester in einer wöchentlichen Veranstaltung (16 Termine) max. zweimal (2) gefehlt werden (eine Entschuldigung ist nicht notwendig, entspricht aber höflichen Umgangsformen) – in einer 14-tägig (8 Termine) stattfindenden Veranstaltung entspricht dies einem (1) Fehltermin. Darüber hinaus kann bei einer weiteren Fehlzeit (3. Fehltermin bei 16 Terminen; 2. Fehltermin bei 8 Terminen) mit der Dozentin/dem Dozenten direkt eine Kompensationsleistung (z.B. Ausarbeitung, Hausarbeit, Protokoll etc.) abgesprochen werden. Bei 4 und mehr Fehlterminen (bei 16 Terminen) muss ein begründeter Antrag (mit Nachweisen, z.B. ärztliche Atteste o.ä.) an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Dies gilt ebenfalls, wenn bei insgesamt 8 Terminen mehr als 2 Fehlzeiten entstanden sind. Der Prüfungsausschuss beschließt dann eine Empfehlung an den oder die jeweilige(n) Dozenten_innen, ob es eine Kompensationsleistung geben soll oder ob die Lehrveranstaltung(en) erneut besucht werden muss/müssen.