Springe direkt zu Inhalt

Hintergrund

In der Diskussion um Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe sind insbesondere folgende thematische Zusammenhänge relevant.

Ombuds- und Beschwerdestellen in der Jugendhilfe

Der Bereich der einrichtungsexternen Ombuds- und Beschwerdestellen ist ein neues Feld in der Kinder- und Jugendhilfe und im Aufbau begriffen. Eine Bestandsaufnahme und Situationsanalyse dieses Bereichs wurde 2010 von Frau Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl in einer Expertise für das Nationale Zentrum Frühe Hilfen erstellt.

Download

Einrichtungsinterne Beschwerdemöglichkeiten für junge Menschen und ihre Familien werden demgegenüber bereits seit längerer Zeit in einigen Kinder- und  Jugendhilfeeinrichtungen erprobt und einzelne Praxisbeispiele sind gut dokumentiert. Es existierte jedoch kein systematisches Wissen über diesen Bereich, und in den Einzelbeispielen wurde die Heterogenität solcher Stellen sehr deutlich. Die Kinder- und Jugendhilfe ist aufgefordert, die Entwicklung interner Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche auf breiter Basis zu intensivieren. Dies stellt eine fachliche Forderung an eine verantwortliche, moderne Kinder- und Jugendhilfe dar, wie sie u.a. als Ergebnis der Runden Tische und der Arbeit der Unabhängigen Beauftragten Christine Bergmann beschrieben wurde. Um die Verantwortlichen im Prozess der Entwicklung interner Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren zu unterstützen, können Beispiele für mögliche Umsetzungswege hilfreich sein. Auf dieser Grundlage ist zu prüfen, welcher Weg vor dem strukturellen, konzeptionellen und regionalen Hintergrund der jeweiligen Einrichtung sinnvoll ist. Unser Forschungsprojekt entwickelte hierzu Hilfestellungen, in Form einer Handreichung.

Runder Tisch Kindesmissbrauch und Heimerziehung

Die öffentlichen Skandale um Grenzverletzungen und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Einrichtungen haben gezeigt, dass diese Einrichtungen keineswegs per se als Schutzräume betrachtet werden können. In den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs Dr. Christine Bergmann wird, ebenso wie in den Abschlussberichten des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch und des Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, die Notwendigkeit von Partizipationsmöglichkeiten und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und die Schaffung unabhängiger, einrichtungsexterner Beschwerdemöglichkeiten hervorgehoben. Auch die von der AG 1 des Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch verabschiedeten „Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen“ enthalten entsprechende Empfehlungen.

Bundeskinderschutzgesetz

Am 1.1.2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Damit wird in §45 SGB VIII die Existenz von Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis definiert.

Informationen zum aktuellen Stand des Bundeskinderschutzgesetzes finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

http://www.bmfsfj.de/