Bei wem gebe ich meine Krankschreibung ab, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann oder meine Hausarbeit nicht rechtzeitig abgeben kann?
Klausur
Sollten Sie zu einem angesetzten Klausurtermin nicht antreten können, brauchen Sie nicht offiziell davon zurückzutreten (z.B. bei Krankheit = Es ist kein Ärztliches Attest erforderlich).
Eine kurze Information an die Dozierenden wäre für deren Vorbereitung auf die Klausur allerdings hilfreich (z.B. Anzahl Kopien der Klausurexemplare).
Dieser Prüfungsversuch gilt dann als nicht unternommen.
Wichtig: Anders verhält es sich, wenn Sie zum angesetzten Klausurtermin erscheinen und die Klausur mitschreiben. In diesem Fall gilt die Prüfung als angetreten. Sollten Sie diese Prüfung abbrechen (z.B. leeres Blatt abgeben), gilt dieser Versuch als nicht bestanden (= Note 5,0).
Hausarbeit / Abschlussarbeit
Nach Absprache mit Ihrem Dozenten / Ihrer Dozentin zu einem Referatsthema, einer schriftlichen Ausarbeitung, einem Hausarbeitsthema, einem Projektbericht usw. und dem dazugehörigen Abgabetermin gilt die Prüfung als angetreten.
Sollten Sie nach dieser Absprache Ihre Prüfungsleistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeben, gilt der Versuch als nicht bestanden (= 5,0). Bei Erkrankung muss ein ärztliches Attest samt Vorblatt (vom Arzt auszufüllen) eingereicht werden. Eine einfache Krankschreibung reicht nicht aus!
Folgendes ist zu beachten bei Anfragen nach einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist
• Vorrang hat die Gleichbehandlung der Studierenden. Es muss im Einzelfall geklärt werden, aus welchem Grund einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist stattgegeben werden soll.
• Sollte ein triftiger Grund vorliegen, muss dieser schriftlich dem Prüfungsausschuss dargelegt und nachgewiesen werden (Ausnahme: bei einer Erkrankung muss ein ärztliches Attest samt Vorblatt (vom Arzt auszufüllen) bei der/dem Dozierenden vorgelegt werden; beides ist danach im Prüfungsbüro einzureichen).
• Triftige Gründe sind in der Regel unverschuldete und nachvollziehbare Gründe wie z. B. Krankheit, Unfall, Gerichtsladung, Tod eines nahen Familienangehörigen.
Ausführliche Informationen und eine Handreichung zu Wiederholungsterminen finden Sie auf folgender Seite: