Das Recht des Kindes auf Beschwerde – aus der Perspektive von Kindern
finanziert vom DKHW/BMFSFJ
Laufzeit 2019-2020
wissenschaftliche Mitarbeiterin: Gloria Goldner
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet das Recht des Kindes auf freie Meinungsäußerung. Zu diesem Recht gehört auch das Recht, mit seiner Meinung Gehör zu finden, berücksichtigt zu werden und sich beschweren zu können. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Forschungsprojekt „Das Recht auf Beschwerde – aus der Perspektive von Kindern“ ging in ihrem Auftrag der Frage nach, wie Kinder und Jugendliche aus ihrer subjektiven, lebensweltlichen Perspektive Rechtsverletzungen und Beschwerdemöglichkeiten im Alltag erleben. Dazu wurden Kinder und Jugendliche in qualitativen Interviews befragt.