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Learning Agreement „during mobility“

Falls notwendig, können Sie Ihr (Online-)Learning Agreement bis zu 4 Wochen nach Beginn des Auslandsstudiums (inkl. aller erforderlichen Unterschriften) nochmal ändern. Alle Vorlagen finden Sie hier.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie auch nach etwaigen Änderungen die Mindestvorgabe des Erwerbs von 15 ECTS pro Semester einhalten.

Verlängerung des Auslandsaufenthaltes

Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist nur innerhalb eines Studienjahres möglich, also vom Winter- auf das darauffolgende Sommersemester.

Senden Sie dazu spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Studienende (= Enddatum lt. Grant Agreement) an der Partnerhochschule einen formlosen Antrag auf Verlängerung an das fachübergreifende Erasmus-Team Outgoings, welches überprüft, ob Ihre Verlängerung gefördert werden kann.

Außerdem benötigen Sie die formlosen Zustimmungen der Erasmus-Koordinator*innen der Heimat- und der Partneruni.