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Anrechnungen

Zuständig für die Anrechnung bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss des Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft.

  • Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen oder aus beruflichen Qualifikationen
    Bitte benutzen Sie obiges Anrechnungsformular um sich bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen oder aus beruflichen Qualifikationen anrechnen zu lassen und fügen Ihre Originalnachweise und deren Kopien bei. Geben Sie diese Unterlagen bitte im Studien-/Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft (Susanne Heinze-Drinda) ab. 
  • Anrechnungen auf das Berufspraktikum
    Weiterhin gibt es die Möglichkeit sich Tätigkeiten aus außerhochschulischen Zusammenhängen auf das Berufspraktikum anrechnen zu lassen. Sehen Sie dafür bitte dafür oben genanntes Merkblatt.