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Was mache ich, wenn ich schwanger bin oder mein Kind stille?

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen.
Schwangere oder stillende Studentinnen können die Vorteile des Mutterschutzes in Anspruch nehmen - müssen sie aber nicht. Sie können also ihre Schwangerschaft oder ihr Stillen anzeigen. Das können sie in der Studierendenverwaltung in der Iltisstraße oder bei den jeweiligen Ansprechpartnern in den Fachbereichen. Für den Bachelor Bildungs- und Erziehungswissenschaft wenden Sie sich bitte an Susanne Heinze-Drinda (Studienbüro Erziehungswissenschaft).

Hier ist das allgemeine Vorgehen vom Familienbüro erklärt.