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Bei wem gebe ich meine Krankschreibung ab, wenn ich an einer Prüfung nicht teilnehmen kann oder meine Hausarbeit nicht rechtzeitig abgeben kann?

Klausur

Sollten Sie zu einem angesetzten Klausurtermin nicht antreten können, brauchen Sie nicht offiziell davon zurückzutreten (z.B. bei Krankheit = Es ist kein Ärztliches Attest erforderlich).

Eine kurze Information an die Dozierenden wäre für deren Vorbereitung auf die Klausur allerdings hilfreich (z.B. Anzahl Kopien der Klausurexemplare).

Dieser Prüfungsversuch gilt dann als nicht unternommen.

Wichtig: Anders verhält es sich, wenn Sie zum angesetzten Klausurtermin erscheinen und die Klausur mitschreiben. In diesem Fall gilt die Prüfung als angetreten. Sollten Sie diese Prüfung abbrechen (z.B. leeres Blatt abgeben), gilt dieser Versuch als nicht bestanden (= Note 5,0).

Hausarbeit / Abschlussarbeit

Nach Absprache mit Ihrem Dozenten / Ihrer Dozentin zu einem Referatsthema, einer schriftlichen Ausarbeitung, einem Hausarbeitsthema, einem Projektbericht usw. und dem dazugehörigen Abgabetermin gilt die Prüfung als angetreten.

Sollten Sie nach Absprache Ihre Prüfungsleistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeben, gilt der Versuch als nicht bestanden (= 5,0). Hier müsste im Falle einer Erkrankung ein Ärztliches Attest aus dem die Prüfungsunfähigkeit hervorgeht direkt beim Dozierenden eingereicht werden (keine einfache Krankschreibung!).

Wichtig: Geben Sie bitte keine einfache Krankschreibung ab, sondern ein Attest vom Arzt, aus dem hervorgeht, dass Sie nicht prüfungsfähig sind.

Folgendes ist zu beachten bei Anfragen nach einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit
• Vorrang hat die Gleichbehandlung der Studierenden. Es muss im Einzelfall geklärt werden, aus welchem Grund einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit stattgegeben werden soll.
• Sollte ein triftiger Grund vorliegen, muss dieser schriftlich dem Prüfungsausschuss dargelegt und nachgewiesen werden (Ausnahme: bei einer Erkrankung muss ein ärztliches Attest samt Vorblatt (vom Arzt auszufüllen) ist im Prüfungsbüro einzureichen).
• Triftige Gründe sind in der Regel unverschuldete und nachvollziehbare Gründe wie z. B. Krankheit, Unfall, Gerichtsladung, Tod eines nahen Familienangehörigen.

Ausführliche Informationen und eine Handreichung zu Wiederholungsterminen finden Sie auf folgender Seite:

http://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/serviceeinrichtungen/pruefungsbuero/bachelor_sop/Wiederholungspruefungen/index.html