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Wie viele Scheine dürfen bei der Anmeldung fehlen und wann muss ich sie nachreichen?

Bei der Anmeldung dürfen maximal 2 Scheine fehlen, wobei es keine Rolle spielt, welche es sind.

Unbenotete Leistungsnachweise müssen bis spätestens zum Semesterende (31. März im WS, 30. September im SS) im Prüfungsbüro eingegangen sein.

Benotete Leistungsnachweise, die die Klausur ersetzen, müssen bis zum Klausurtermin  abgegeben werden. Kann Ihnen der benotete Schein von Ihrem Dozenten nicht rechtzeitig ausgestellt werden, holen Sie sich bitte eine Bescheinigung bei Ihm ab, die uns bestätigt, dass Sie einen benoteten Schein erhalten.