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Gelten für Bewerbungen zum B.Sc. in Psychologie als Zweitstudium dieselben Zulassungsbedingungen wie zum Erststudium?

Nein, ausschlaggebend sind bei Bewerbungen zum Zweitstudium das Abschlusszeugnis des Erststudiums und eine schriftliche Begründung des Zweitstudiumsvorhabens. Die Note der Allgemeinen Hochschulreife sowie der Studierfähigkeitstest spielen hierbei keine Rolle mehr. Für Zweitstudienbewerber/innen steht nur ein kleiner Teil (ca. 2-3%) der Studienplätze zur Verfügung.

Nähere Informationen erteilt Ihnen der:

Info-Service der FU Berlin
Iltisstr. 1
14195 Berlin

Tel. (030) 838-700 00,
E-Mail: Info-Service@fu-berlin.de