Springe direkt zu Inhalt

Prüfungsausschuss

Master Bildungswissenschaft

Der Prüfungsausschuss ist ein Gremium der akademischen Selbstverwaltung, das aus vom Fachbereichsrat gewählten Mitgliedern besteht.


Prüfungsausschuss Master Bildungswissenschaft

Hochschullehrer/-innen

Univ.-Prof. Dr. Ursula Kessels (Vorsitzende) - Vertretung: Prof. Dr. Steffi Pohl

Prof. Dr. Simone Dunekacke (stellv. Vorsitzende) - Vertretung: Prof. Dr. Neugebauer

Univ.-Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl - Vertretung: Prof. Dr. Inga Truschkat

Univ.-Prof. Dr. Rainer Watermann - Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Harm Kuper

Akademische Mitarbeiter/-innen

Dr. Katharina Holder - Vertretung: Johanna Hildebrandt

Student/inn/en

Yasmin Stork - Vertretung: N. N.

Sonstige Mitarbeiter/-innen

Christian Müller - Vertretung: Susanne Heinze-Drinda


Alle zwei Jahre wird der Prüfungsausschuss vom Fachbereichsrat neu gewählt. Auch die studentischen Vertreter werden vom Fachbereichsrat in den Prüfungsausschuss gewählt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Vertreter Ihrer Statusgruppe, um die Vorschläge im Fachbereichsrat einbringen zu können. Die nächste Wahl findet im 3. Quartal 2023 statt und wird zum WiSe 2023/24 wirksam.

 

Was geschieht im Prüfungsausschuss (PA)?

Der PA ist verantwortlich für die Organisation der Prüfungen und aller übrigen Belange gemäß der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung der Freien Universität Berlin als auch der Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Bildungswissenschaft. D.h. bei sämtlichen Fragen und Problemen, die das Studium inhaltlich und organisatorisch betreffen, ist zunächst der Prüfungsausschuss bzw. das zuständige Prüfungsbüro Hauptansprechpartner.

 

Der Prüfungsausschuss ist z.B. konkret verantwortlich für den Prüfungsplan, für die Einhaltung von An- und Abmeldefristen, für die Führung der Prüfungsakten, für die Herausgabe der Urkunden und Zeugnisse, für sämtliche Anfragen zum Prüfungsgeschehen usw.

 

Anträge können jederzeit formlos, z.B. über die studentischen Vertreter, aber auch direkt über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in die Prüfungsausschuss-Sitzungen eingebracht werden. Sämtliche Anträge an den Vorsitzenden können entweder bei ihm selber eingereicht, in der Regel aber im Prüfungsbüro abgegeben werden.