Springe direkt zu Inhalt

Formulare, Info



Wechsel in die Studienordnung "E" (gültig ab dem WiSe 2020/21)

Hier finden Sie die beiden Formulare zur Beantragung des Wechsels in die E-Studienordnung sowie weitere Unterlagen.    

Der Antrag zum Wechsel der Studienordnung

Das Merkblatt zum Wechsel der Studienordnung 

Exemplarische Studienverlaufspläne 

Die Übertragungstabelle für bisher absolvierte Studienleistungen

Die Liste der übertragbaren Vertiefungsseminare aus den Modulen neurokognitive Psychologie und Vertiefung in psychologischen Anwendungsbereichen

Der Antrag zur Anerkennung des bereits abgeleisteten Berufspraktikums

Eine Kurzinformation zur Psychotherapiereform

Bitte beachten Sie, dass der Antrag zum Wechsel der Studienordnung  stets nur zum Semesteranfang  möglich ist. Dazu reichen Sie bitte den Antrag spätestens 8 Wochen vorher per E-Mail im Prüfungsbüro ein, damit Sie zum kommenden Semester Lehrveranstaltungen in der neuen Studienordnung buchen können.

Sollten Sie einen Antrag zur Anerkennung des Berufspraktikums stellen, beachten Sie bitte: Haben Sie Ihr Berufspraktikum in mehreren Teilen absolviert, ist zu jedem Teil ein gesonderter Antrag, bestätigt vom jeweiligen Praktikumsgeber, bei den Praktikumsbeauftragten einzureichen.

 Die neue Studienordnung finden Sie auf dieser Homepage des unter „Studien- und Prüfungsordnungen…"


Anerkennung von Studienleistungen

Anerkennung von Studienleistungen (z.B. bei Bewerbung für höhere FS, Erasmus, Zweitstudium, bereits abgeleistete Studiengangsbestandteile, vorherige Berufsausbildung im Berich ABV) erfolgt über das STUDIENBÜRO (Fr. Bartscherer). Bitte füllen Sie den Antrag aus. Anschließend reichen Sie bitte den Antrag (+ Nachweise) im Studienbüro ein oder senden per E-Mail. Über den Bearbeitungsstand erteilt das Studienbüro Auskunft.

Bitte beachten Sie, dass in ABV max. 10 LP aufgrund vorheriger Berufsausbildung anerkannt werden können, jedoch müssen die Ausbildungsinhalte inhaltlich so auch in unserem ABV-Katalog zu finden sein. Ggf. bitte Zeugnisse, Urkunden, Studienordnung o.Ä. einreichen, aus denen hervorgeht, welche Inhalte UND in welchem Umfang ( für 5 LP = mind. 150 Stunden, für 10 LP = mind. 300 St. nachzuweisen) vermittelt wurden.

 Im Bereich Praktika kann nur das Orientierungspraktikum anerkannt werden, sofern die Kriterien auf die vor dem Studium ausgeübte Tätigkeit passen (s. Merkblatt unter Berufspraktikum).

Anerkennungsantrag (Studienordnung E ab 2020)- kann per E-Mail versendet werden.

Umrechnungstabelle für Studienleistungen aus dem Ausland


Studienabschluss anmelden

Das Formular "Anmeldung zum Studienabschluss" muss während des letzten Fachsemesters rechtzeitig im Prüfungsbüro eingereicht werden. Ohne diese Anmeldung dürfen wir ihre Studienabschlussunterlagen nicht erstellen.

Anmeldung zum Studienabschluss- kann per E-Mail versendet werden


Bewerbung für ein weiterführendes (Master-)Studium

Für die Bewerbung an den meisten Universitäten ist ein Leistungsnachweis, sog. Transcripts of Record (ToR + Leistungsübersicht) notwendig. Diese kann per E-Mail im Prüfungsbüro angefragt werden, sofern ein einfacher Ausdruck aus dem CM für die Bewerbung nicht ausreichend sein sollte. Zudem ist zu beachten, dass für die Master-Bewerbung an der FU die Zulassung zur Bachelorarbeit erforderlich ist ( ersichtlich im ToR als offenes Modul "Bachelorarbeit"). 

Weitere Informationen zu der Masterbewerbung finden Sie unter Bewerbungsverfahren • Studienbüro Psychologie • Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie (fu-berlin.de)

Hier finden Sie weitere nützliche Informationen, falls Sie Ihr Bachelor-Studium zum Zeitpunkt der Master-Zulassung noch nicht beendet haben.


Exmatrikulation

Der Antrag auf Studienabschluss (im Prüfungsbüro abzugeben), hat nichts mit der Exmatrikulation zu tun. Nachdem Sie Ihr Studium abgeschlossen haben oder das Studium nicht mehr weiterführen, beantragen Sie bitte die Exmatrikulation mit dem unten stehenden Formular bei der Studierendenverwaltung. 

Antrag auf Exmatrikulation 


Versuchspersonenstunden

Im Rahmen des Moduls "Empirisch-Experimentelles Praktikum" müssen während des Bachelorstudiums 30 Versuchspersonenstunden (kurz:VP-Stunden) gesammelt werden. 

Das Modul ist ebenfalls Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit.

Ab dem Wintersemester 2022/23 läuft die Verwaltung der Versuchspersonenstunden über das SONA-System: https://fu-berlin.sona-systems.com. Die bisher gesammelten VP-Stunden-Bescheinigungen können nach wie vor im Prüfungsbüro eingereicht werden. Die Anmeldung etc. ist in FAQ genaustens erklärt:https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/psychologie/studiengaenge/psychologie_mono/sona/SONA-Students/index.html .  Sollten Fragen aufkommen: sona@ewi-psy.fu-berlin.de

Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.10.2022 wieder nur die FU- VP-Stunden anerkannt werden. Für Studienortwechsler/Innen gilt: Max. 15 "externe" VP-Stunden (erworben während des vorherigen Studiums) können eingereicht werden.

Sonderregelung "Corona": Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass im Zeitraum 16.03.2020- 30.09.2022 an anderen Universitäten erworbenen VP-Stunden eingereicht werden können.

Vordruck für VP-Stunden Bescheinigung (für analoge FU-interne Verwendung)