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Bewerbungsverfahren

Bitte beachten: Seit 2021/2022 werden zwei neue Masterstudiengänge in der Psychologie angeboten (mit den Schwerpunkten Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie). Hierdurch kommt es zu veränderten Zugangsbedingungen.  Für eine  erfolgreiche Bewerbung zum Masterstudiengang in Klinischer Psychologie und Psychotherapie muss ein Bachelor nach neuem Approbationsgesetz in Deutschland vorliegen. Bachelorabschlüsse, die nicht den Vorgaben des Approbationsgesetzes (PsychThApprO) entsprechen, erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für den genannten Masterstudiengang nicht. Eine Bewerbung ist somit nicht möglich.

Alle allgemeinen Informationen zur Bewerbung finden Sie ausführlich auf den Informationsseiten der Freien Universität Berlin zur Masterbewerbung.

Bewerbungszeitraum: 17.04.-31.05.2023 für das Wintersemester 2023/24

Die Bewerbung kann generell nur online innerhalb der Frist abgegeben werden. In Sonderfällen, in denen Unterlagen eingereicht werden müssen, müssen diese bis 24:00 Uhr am letzten Bewerbungstag per Post eingegangen sein. Ein Nachreichen von Unterlagen nach Ablauf der Frist ist grundsätzlich nicht möglich.

Für Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss gilt die gleiche Frist. Für weitere Informationen klicken Sie hier.

Wenn Sie Ihren Studienabschluss in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich direkt über das Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin. Informieren Sie sich bitte hier über den Bewerbungsablauf und über die einzureichenden Dokumente.

Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie

Wenn Sie Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie über die kostenpflichtige Servicestelle uni-assist. Informieren Sie sich bitte hier über den Bewerbungsablauf und über die einzureichenden Dokumente.

Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie nur zugelassen werden, wenn Ihr Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für ein Bachelorstudium geforderten Inhalte in dem vorgegebenen Umfang umfasst d.h. alle Inhalte, die in §12 – 15 und in Anlage 1 der Approbationsordnung beschrieben sind. Sie können dies anhand der für die Bewerbung einzureichenden Äquivalenztabelle prüfen.

Wenn Sie Ihren Studienabschluss nicht in Deutschland erworben haben, erfolgt die Bewerbung über die kostenpflichtige Servicestelle uni-assist. Weitere Informationen über den Bewerbungsablauf und über die einzureichenden Dokumente finden Sie hier.

Die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte über studium(at)psychologie.fu-berlin.de.

Admission for the Master´s degree program Psychology with focus onClinical Psychology and Psychotherapy is only possibe if your Bachelor´s degree program includes all content required by the new German "Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten" (PsychThApprO) for a Bachelor's degree i.e. all contents described in §12-15 and in Annex 1 of the Approbationsordnung. You can check this using the equivalence table to be submitted for the application. If you are unsure, please contact us via studium(at)psychologie.fu-berlin.de.

Please find out more about the application with non-German Degree in general here (application via uni-assist).

Für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie nur zugelassen werden, wenn Ihr Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für ein Bachelorstudium geforderten Inhalte umfasst d.h. alle Inhalte, die in §12 – 15 und in Anlage 1 der Approbationsordnung beschrieben sind.

Zugangsvoraussetzungen

  • Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein Bachelorabschluss in Psychologie, für den die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle nach § 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat. Über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorabschlusses ist ein Nachweis durch entsprechende amtliche Dokumente zu erbringen. Es werden hierbei nur amtliche Dokumente der nach Landesrecht für Gesundheit jeweils zuständigen Stelle und der Hochschule des Bachelorabschlusses berücksichtigt. Der Nachweis über die berufsrechtliche Anerkennung des Bachelorstudiengangs, ausgestellt durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle, wird den Bewerbenden durch die Hochschule des Bachelorabschlusses bescheinigt (z.B. Nachweis auf der Bachelorurkunde oder Urkunde über die berufsrechtliche Anerkennung).
  • Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist auch mit einem Bachelorabschluss erfüllt, der einem nach § 9 Abs. 4 PsychThG anerkannten Bachelorstudiengang gleichwertig ist. Gleichwertig ist ein Bachelorabschluss nur, wenn der Bachelorstudiengang
    1. an einer Universität oder einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, absolviert wurde und
    2. alle Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für die Anerkennung eines Bachelorstudienganges erfüllt, die in den §§ 12 bis 15 sowie der Anlage 1 PsychThApprO zwingend vorgeschrieben sind. Diese Voraussetzungen bzw. Inhalte sind mit den jeweils erforderlichen ECTS-Punkten bzw. Leistungspunkten (LP) in der Zuordnung der Inhalte gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) aufgeführt, siehe Formular unten. Hier sind die jeweils gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen und berufspraktischen Studienanteile aufzuführen. Sämtliche Dokumente, aus denen sich die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses ergeben soll (Abschlusszeugnis, Fächer- und Stundenübersicht) sind in amtlich beglaubigter Form vorzulegen. Weiterhin ist die entsprechende Studienordnung mit Modulbeschreibungen (ggf. Modulhandbuch) einzureichen.
  • Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn die Anmeldung der Bachelorarbeit bis zum Ende des Bewerbungszeitraums vorliegt. Diese muss ebenfalls mit hochgeladen werden.
  • Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
    • Schulabschlusszeugnis mit ausgewiesenem Niveau B2
    • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule (im Sekundarbereich 1 und Sekundarbereich 2, nur wenn Sprachniveau auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen ist)
    • IELTS (5.5, 6. 0, 6.5)
    • Cambridge Examinations:
      B2 First (früher FCE)
      C1 Advanced (früher CAE)
      C2 Proficiency (früher CPE)
    • TOEFL: TOEFL iBT (71-43); TOEFL PBT (542-460); TOEFL ITP Level 1 (542-460)
    • UNIcert® II
    • Telc B2-Zertifikat
    • Pearson PTE Academic 75 – 59
    • TOEIC: TOEIC Listening and Reading Test (944-785); TOEIC Speaking Test (179-160); TOEIC Writing Test (179-150) (Es müssen alle 4 Module (ggf. als Doppelmodul absolviert) vorliegen.)

      Entspricht das erworbene Zertifikat nicht den aufgeführten Nachweismöglichkeiten, so kann im Einzelfall entschieden werden, ob auf Basis der vorhandenen Informationen eine Gleichwertigkeit plausibel und unmittelbar ersichtlich ist. Für eine adäquate Einschätzung müssen unbedingt der zeitliche Umfang, das erreichte Sprachniveau und eine Bewertung (Note(n)) des alternativen Englischkurses ersichtlich sein.

      Deutschkenntnisse
      (bei Studienabschluss nicht auf Deutsch) im Umfang der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Wie Sie diese nachweisen können, finden Sie hier.

      Die Sprachzertifikate werden mit der Bewerbung eingereicht und müssen mit dem Abschluss des Bewerbungszeitraums vorliegen. Alle Nachweise, die später eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt!

Die Zulassung zum Master in Psychologie ist dann ausgeschlossen, wenn die nötigen Zulassungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden können. Eventuell notwendige Module zum Erfüllen der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen können nicht im Master nachgeholt werden, sondern müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder (wenn die entsprechenden Module/Kurse zum Zeitpunkt der Bewerbung noch laufen) bis zur Immatrikulation vorgelegt werden.

Hier finden Sie die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren läuft über eine punktebasierte Rangreihe, bei dem insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden können. Für die Zulassung erfolgen keine Auswahlgespräche oder Studierfähigkeitstests.

Über die Durchschnittsnote können Punkte nach folgender Tabelle erreicht werden:

Note

Punkte

 

Note

Punkte

1,0

60

 

2,6

28

1,1

58

 

2,7

26

1,2

56

 

2,8

24

1,3

54

 

2,9

22

1,4

52

 

3,0

20

1,5

50

 

3,1

28

1,6

48

 

3,2

26

1,7

46

 

3,3

24

1,8

44

 

3,4

22

1,9

42

 

3,5

20

2,0

40

 

3,6

18

2,1

38

 

3,7

16

2,2

36

 

3,8

14

2,3

34

 

3,9

12

2,4

32

 

4,0

10

2,5

30

 

 

 

 

Weitere Auswahlpunkte können über die im Folgenden genannten Kriterien erreicht werden: 

Studienleistungen:

  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten (LP) aus dem Bereich Statistik,
  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten (LP) aus Empirisch-experimentellen Praktika,
  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 7 Leistungspunkten (LP) aus dem Bereich Gesundheitspsychologie,

Die Leistungen müssen im Rahmen des qualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht worden sein. Zusätzliche, darüber hinaus gehende Leistungen werden nicht gewertet. Der Nachweis erfolgt über einen aktuellen Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript) sowie über das entsprechende Modulhandbuch bzw. die entsprechenden Modulbeschreibungen. Ergänzende Erläuterungen sind im Selbstauskunftsformular anzugeben.

Tätigkeit mit Fachbezug:

  • 10 Auswahlpunkte für den Nachweis einer studienbegleitenden Tätigkeit mit Fachbezug (die nicht im Rahmen einer Studienleistung/Praktikumsmodul im Studium abgeleistet wurde) zum Fach Psychologie von mindestens sechsmonatiger Dauer und einem Umfang von mindestens 200 Stunden.

Der Nachweis erfolgt über ein vorgegebenes Formular (s. unten). Arbeitszeugnisse gelten nicht als Nachweis!

Einzureichende Unterlagen

für alle Bewerber*innen

  • Selbstauskunftsformular

Das Selbstauskunftsformular für Bewerberinnen und Bewerber des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie kann am Computer ausgefüllt werden und fragt die für das Zugangs- und Auswahlverfahren geforderten / möglichen Module und anderen Leistungen ab. (Sollte es technisch im Browser nicht möglich sein das Formular ausfüllen, laden Sie es bitte herunter und bearbeiten es im Acrobate Reader. Alternativ ist es auch möglich das Formular auszudrucken, per Hand auszufülle und dann hochzuladen.)

  • aktueller Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript of Records)
  • Bachelorurkunde bzw. Nachweis der Anmeldung zur Bachelorarbeit
  • Studien- und Prüfungsordnung mit Modulbeschreibungen/Modulhandbuch
  • Nachweis über Englischkenntnisse
  • Nachweis, dass das Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geforderten Inhalte umfasst.

zusätzlich für Bewerber*innen ohne berufsrechtlich anerkanntes Bachelorstudium

  • Zuordnung der Inhalte gemäß Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO), sofern Ihr Bachelorstudium NICHT berufsrechtlich anerkannt ist.

Das folgende Formular müssen Sie nur ausfüllen, wenn Ihr Bachelorstudium nicht von der zuständigen Landesbehörde berufsrechtlich anerkannt ist.

Wenn vorhanden: Nachweis der Tätigkeit mit Fachbezug:

Für den Nachweis der Tätigkeit mit Fachbezug muss dieses Formular (Antrag auf Gewährung von zusätzlichen Auswahlpunkten für Tätigkeit mit Fachbezug) benutzt werden.

Das Formular liegt ebenfalls auf Englisch vor.


Zugangsvoraussetzungen

Für das Wintersemester 2023/24 gelten die im Folgenden beschriebenen Zugangsvoraussetzungen (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Senat): Für den Masterstudiengang in Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie wird ein Bachelorabschluss in Psychologie oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss eines mindestens 6-semesterigen Hochschulstudiums in Psychologie vorausgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen gelten für alle Bewerber*innen unabhängig von Nationalität und/oder dem Standort der Hochschule, an dem der Abschluss erbracht wurde.

Neben dem Studienabschluss in Psychologie müssen folgende Studienleistungen nachgewiesen werden:

  • 10 ECTS aus dem Bereich Statistik
  • 10 ECTS aus dem Bereich Psychologische Diagnostik
  • 8 ECTS aus dem Bereich Arbeits-, Organisations-, und Wirtschaftspsychologie
  • jeweils 5 ECTS aus zwei weiteren psychologischen Anwendungsfächern (die nicht AOW-Psychologie sind - siehe FAQs), z.B. Klinische Psychologie und Pädagogische Psychologie
  • Bachelorarbeit muss abgeschlossen oder angemeldet sein (Nachweis über Transkript oder Anmeldebescheinigung vom Prüfungsbüro)

Der Nachweis folgender Sprachkenntnisse muss erbracht werden:

  • Englischkenntnisse: Das Sprachniveau muss dem Level B2 des Common European Framework of Reference for Languages entsprechen und mit einem der folgenden Zertifikate/Nachweise bestätigt werden:

    • Schulabschlusszeugnis mit ausgewiesenem Niveau B2
    • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule (im Sekundarbereich 1 und Sekundarbereich 2, nur wenn Sprachniveau auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen ist)
    • Bachelorstudium in Englischer Sprache
    • IELTS (5.5, 6. 0, 6.5)
    • Cambridge Examinations:
      B2 First (früher FCE)
      C1 Advanced (früher CAE)
      C2 Proficiency (früher CPE)
    • TOEFL: TOEFL iBT (94-72); TOEFL PBT (626-543); TOEFL ITP Level 1 (626-543)
    • UNIcert® II
    • Telc B2-Zertifikat
    • Pearson PTE Academic 75 – 59
    • TOEIC: TOEIC Listening and Reading Test (944-785); TOEIC Speaking Test (179-160); TOEIC Writing Test (179-150) (Es müssen alle 4 Module (ggf. als Doppelmodul absolviert) vorliegen.)
Entspricht das erworbene Zertifikat nicht den aufgeführten Nachweismöglichkeiten, so kann im Einzelfall entschieden werden, ob auf Basis der vorhandenen Informationen eine Gleichwertigkeit plausibel und unmittelbar ersichtlich ist. Für eine adäquate Einschätzung müssen unbedingt der zeitliche Umfang, das erreichte Sprachniveau und eine Bewertung (Note(n)) des alternativen Englischkurses ersichtlich sein.
  • Deutschkenntnisse (bei Bachelorabschluss nicht auf Deutsch) im Umfang der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Wie Sie diese nachweisen können, finden Sie hier.

Die Sprachzertifikate werden mit der Bewerbung eingereicht und müssen mit dem Abschluss des Bewerbungszeitraums vorliegen. Alle Nachweise, die später eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt!

Die Zulassung zum Master in Psychologie ist dann ausgeschlossen, wenn die nötigen Zulassungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden können. Eventuell notwendige Module zum Erfüllen der inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen können nicht im Master nachgeholt werden, sondern müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen oder (wenn die entsprechenden Module/Kurse zum Zeitpunkt der Bewerbung noch laufen) bis zur Immatrikulation vorgelegt werden.

Hier finden Sie die Zugangssatzung für den Masterstudiengang mit Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Gesungsheitspsychologie.

Auswahlverfahren

Vergabe der Studienplätze gemäß §10 Berliner Hochschulzulassungsgesetz:

  • Vorabquote: 5% der Härtefälle
  • 20% nach Wartezeit (Rangliste Wartesemester/Note Bachelor)
  • 80% nach Auswahlverfahren der Hochschule (Rangliste Auswahlpunkte)

Für die Zulassung erfolgen keine Auswahlgespräche oder Studierfähigkeitstests.

Das Auswahlverfahren der Hochschule läuft über eine punktebasierte Rangreihe, bei dem insgesamt maximal 80 Auswahlpunkte über die Durchschnittsnote (max 60 Punkte), spezifische Studienleistungen (max. 10 Punkte) und eine zusätzliche Tätigkeit mit Fachbezug (10 Punkte) erreicht werden können.

Über die Durchschnittsnote können Punkte nach folgender Tabelle erreicht werden:

Note

Punkte

 

Note

Punkte

1,0

60

 

2,6

28

1,1

58

 

2,7

26

1,2

56

 

2,8

24

1,3

54

 

2,9

22

1,4

52

 

3,0

20

1,5

50

 

3,1

18

1,6

48

 

3,2

16

1,7

46

 

3,3

14

1,8

44

 

3,4

12

1,9

42

 

3,5

10

2,0

40

 

3,6

8

2,1

38

 

3,7

6

2,2

36

 

3,8

4

2,3

34

 

3,9

2

2,4

32

 

4,0

0

2,5

30

 

 

 

 

Für folgende Studienleistungen gemäß Studienordnung des qualifizierenden Hochschulabschlusses können weitere Auswahlpunkte erreicht werden: 

  • 5 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 10 Leistungspunkten (ECTS) aus dem Bereich Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie,
  • 5 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studienleistungen im Umfang von mindestens 7 Leistungspunkten (ECTS) aus dem Bereich Gesundheitspsychologie

Die Leistungen müssen im Rahmen des qualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht worden sein. Zusätzliche, darüber hinausgehende Leistungen werden nicht gewertet.

Für den Nachweis einer Tätigkeit mit psychologischem Fachbezug können 10 weitere Auswahlpunkte unter folgenden Bedingungen erreicht werden

  • mind. 6 Monate und 200 Std. (bei Bewerbung zu mindestens 50% erfüllt)
  • während oder nach Bachelorstudium
  • kein Pflichtpraktikum im Bachelor Pwsychologie
  • Betreuung durch Psycholog*in mit Hochschulabschluss (kann Formular unterschreiben) oder Person mit Hochschulabschluss im Bereich Personalwesen oder Public Health (hier Unterschrift durch Professor*in erforderlich)

 

Einzureichende Unterlagen

Bitte achten Sie beim Hochladen Ihrer Dokumente auf eine einheitliche Dateibenennung nach folgendem Muster, z.B. Nachname_Bachelorzeugnis_Datum oder Nachname_Englischnachweis_Datum.

Eine Checkliste für Bewerber*innen mit deutschem Hochschulabschluss und weitere Hinweise für alle einzureichenden Unterlagen auch für Bewerbungen zum höheren Fachsemester und Härtefallanträge finden Sie hier.

Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss informieren sich bitte auf dieser Website über die einzureichenden Unterlagen.

Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden:

  • Studienabschlusszeugnis (wenn bereits vorhanden) mit Angabe der Gesamtnote im deutschen Notensystem
  • offizielle Fächer- und Notenübersicht (aktuelles Transkript) mit Angabe der Gesamtnote, auch wenn erst 2/3 der Leistungen abgeschlossen sind
  • Anmeldung zur Bachelorarbeit, falls noch kein Studienabschluss vorliegt (Bescheinigung vom Prüfungsbüro oder Nachweis über Transkript
  • ggf. offizielle Übersetzungen der Dokumente (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch)
  • nur für an der Freien Universität Berlin immatrikulierte Studierende zusätzlich eine offizielle 2/3 Bescheinigung des Bachelor Prüfungsbüros, aus der aktueller Leistungsstand und vorläufige Gesamtnote hervorgehen
  • ggf. Nachweis Deutschkenntnisse (bei nichtdeutschsprachigen Studienabschluss in Deutschland)
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Exmatrikulationsbescheinigung (bei Studium an deutscher Hochschule)
  • Selbstauskunftsformular:

Das Selbstauskunftsformular für BewerberInnen des Masterstudiengangs Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie kann am Computer ausgefüllt werden und fragt die für das Zugangs- und Auswahlverfahren geforderten / möglichen Module und anderen Leistungen ab. (Sollte es technisch im Browser nicht möglich sein das Formular ausfüllen, laden Sie es bitte herunter und bearbeiten es im Acrobate Reader. Alternativ ist es auch möglich das Formular auszudrucken, per Hand auszufüllen -gerade wenn Sie viele Module listen müssen-, einzuscannen und dann hochzuladen.)

Falls Studienleistungen noch nicht abgeschlossen sind, aber als Pflichmodule gemäß Studien- und Prüfungsordnung noch abgeschlossen werden, bitte im Selbstauskunfstformular vermerken und als Nachweis Studien- und Prüfungsordnung/Modulhandbuch hochladen.

  • ggf. Nachweis der Tätigkeit mit Fachbezug:
Für den Nachweis der Tätigkeit mit Fachbezug muss dieses Formular (Antrag auf Gewährung von zusätzlichen Auswahlpunkten für Tätigkeit mit Fachbezug) benutzt werden. Das Formular liegt ebenfalls auf Englisch vor.

Sollten Sie Zeitpunkt der Bewerbung noch kein endgültiges Bachelorzeugnis haben, da das Studium gerade abgeschlossen wird, so ist eine Bewerbung trotzdem möglich, wenn mindestens 2/3 des Studiums abgeschlossen sind (120 ECTS-Punkte nachgewiesen). In diesem Fall ist ein aktuelles Transcript of Records (ToR), aus dem die Durchschnittsnote und die Anzahl bereits erreichter ECTS-Punkte ersichtlich ist, einzureichen. In der Bewerbung gilt die Durchschnittsnote, die auf dem eingereichten Transcript steht! Sollte sich die Note nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch verändern, ist dies für die laufenden Zulassungsperiode unerheblich.

Wenn Sie sich für beide Masterstudiengänge (Klinische Psychologie und Psychotherapie; Arbeits-, Organisations- und Gesundheitspsychologie) bewerben möchten, müssen Sie zwei getrennte Bewerbungen erstellen und erhalten zwei Bewerbungsnummern. Alle Dokumente müssen dann bei beiden Bewerbungen hochgeladen werden!

Sie können sich an der Freien Universität Berlin universitätsweit für maximal zwei Masterstudiengänge gleichzeitig bewerben. Wenn Sie sich also für beide Master-Studiengänge der Psychologie bewerben, können Sie sich für keinen weiteren Master - egal in welchem Fachbereich - bewerben.

Bitte geben Sie pro Studiengang nur eine Bewerbung ab. Mehrfache Bewerbungen für denselben Studiengang erhöhen nur den Bearbeitungsaufwand, aber nicht Ihre Chancen!

Für Bewerber*innen mit ausländischem Hochschulabschluss gilt dies nicht. Wenn Sie sich via uni-assist für zwei Masterstudiengänge bewerben, folgen Sie bitte den Instruktionen von uni-assist. Es gelten nicht dieselben Regelungen wie für das Bewerbungsportal der Freien Universität Berlin.


 


Weitere Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an studium-psy@fu-berlin.de. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen und somit schnelle Antworten zu ermöglichen, konsultieren Sie bitte in jedem Fall zuerst die external_linkFAQ, bevor Sie uns kontaktieren.

OSA