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FAQs zur Masterbewerbung

Die Zulassung zum Master in Psychologie ist ausgeschlossen, wenn die nötigen Zulassungsvoraussetzungen nicht erbracht werden können. Sollte ein Abschluss einer anderen Hochschule bzw. der Abschluss in einem anderen Fach diese Kriterien nicht erfüllen können, so ist eine Immatrikulation ausgeschlossen.

Eventuell notwendige Module zum Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen können nicht nachgeholt werden, sondern müssen Teil des 180-Punkte-Bachelors sein mit dem Sie sich bewerben. Daraus resultiert, dass Gast- und Nebenhörerschaften zum Nachholen fehlender Module nicht möglich sind.

Für die Bewerbung zum Master in Psychologie müssen mindestens 2/3 des Studiums abgeschlossen sein, wenn das endgültige Bachelor-Zeugnis noch nicht vorliegt. Bei einem Bachelor mit 180 ECTS-Punkten Umfang bedeutet dies den notwendigen Nachweis von mindestens 120 ECTS-Punkten. Der Umfang der bereits erbrachten Leistungen sowie die Durchschnittsnote muss aus dem Transcript of Records (ToR) ersichtlich sein. Ein ToR wird von den Studien- bzw. Prüfungsbüros der Universitäten erstellt, an dem der Bachelor absolviert wird oder wurde. Wenn auf dem Transcript bzw. dem Zeugnis keine Durchschnittsnote angegeben ist, so geht die Bewerberin/der Bewerber mit der am niedrigsten für die Note erreichbaren Punktzahl in das Auswahlverfahren ein. Die Freie Universität Berlin berechnet grundsätzlich nicht die Durchschnittsnote anderer Hochschulen.

Für die Auswahlpunktekategorie "Studienbegleitende Tätigkeit", deren Erfüllung an Zeitkriterien gebunden ist, gilt folgender Grundsatz:

  • Mindestens die Hälfte des geforderten Umfangs muss zum Bewerbungszeitraum erbracht sein. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung der geforderte Umfang noch nicht erreicht sein, so muss die/der Betreuer*in der "Studienbegleitenden Tätigkeit" versichern, dass die Tätigkeit bis zum 30.09. in vollem Umfang abgeleistet werden kann. Der Nachweis über die "Studienbegleitende Tätigkeit" erfolgt über das in der jeweiligen Studienordnung aufgeführte Formular.

Wenn Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben und zugelassen werden, muss das endgültige Bachelorzeugnis spätestens bis Ende des ersten Mastersemesters (Ende März) vorgelegt werden. Allgemeine Fragen zur Bewerbung beantwortet ihnen auch das Studierenden Service Center der Freien Universität Berlin. 

Bei einem Bachelorabschluss im Ausland erfolgt die Bewerbung über Uni Assist. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bereichs external_linkBewerbung und Zulassung.

Uni-assist rechnet Ihre Note/n in das deutsche Notensystem um. Die Umrechnung der Note/n erfolgt nach der so genannten external_link„Bayerischen Formel“. Auf der Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB), external_linkanabin, finden Sie Informationen zu den Notensystemen der Länder. Wenn Sie auf „Bildungswesen“ klicken, können Sie das Land auswählen und erhalten Informationen zu den Notensystemen der Hochschulen Ihres Landes.

Sollte auf dem Transcript, im Zeugnis oder auf einer anderen offiziellen Studienbescheinigung keine Durchschnittsnote angegeben sein, wird von uni-assist in der Regel eine Durchschnittsnote von 9,9 angegeben, was bei der Berechnung der Auswahlpunkte mit 4,0 = 20 Punkte gleichgesetzt wird.

Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Folgendermaßen können Sie Ihre Englischkenntnisse nachweisen:

  • sechs Jahre Englischunterricht in der Schule (nur wenn Sprachniveau auf dem Zeugnis nicht ausgewiesen ist), Nachweis durch die letzten sechs Zeugnisse möglich
  • Bachelorstudium in Englischer Sprache
  • Englischtest, der die Niveaustufe B2 nachweist (IELTS, Cambridge Examinations, TOEFL, UNIcert® II)

Beim Nachweis studienbeleitender Tätigkeiten ist fachliche Einschlägigkeit gegeben, wenn sich die Tätigkeitsbereich auf die Grundlagen- und Anwendungsgebiete der Psychologie bezieht. Gedacht ist hier vor allem an Tätigkeiten als studentische Hilfkräfte oder Werksstudierende, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten im psychosozialen Bereich. Praktika sind ausdrücklich ausgeschlossen, da diese bereits in den allermeisten Fällen ohnehin verpflichtend im Studium eingeplant sind. Bei uneindeutigen Fällen entscheiden die Auswahlbeauftragten über die fachliche Einschlägigkeit.

Um zu überprüfen, ob ein Modul als Gesundheitspsychologie bezeichnet werden kann, halten wir uns an die Definition der Fachgruppe zur Gesundheitspsychologie der DGPs. Online findet man diese external_linkhier.

Alle Informationen zum Hochschulwechsel an der FU finden Sie external_linkhier. Eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist für den Master prinzipiell möglich und erfolgt abhängig vom Land, in dem der Bachelor abgeschlossen wurde, über das FU Bewerbungsportal oder über uni-assist.

Eine Aussage über eventuelle Chancen ist dabei allerdings sehr schwierig, da wir aufgrund der neuen Studiengänge noch keine Erfahrungswerte haben. Die Auswahl der Bewerber*innen selbst ist ein Losverfahren, das sich nach der Zahl der frei werdenden Plätze des jeweiligen Fachsemesters richtet. Derzeit ist es so, dass es im Master (fast) keine Studienabbrecher*innen gab und folglich auch (fast) keine Plätze für einen Fach-/Hochschulwechsel zur Verfügung standen. Natürlich können Sie sich aber für einen Hochschulwechsel bewerben, da möglicherweise eine geringe Chance auf einen Platz besteht. Wie beschrieben, spielen im Auswahlverfahren die Noten des Bachelorabschlusses und der Studienleistungen keine Rolle. In jedem Fall müssen aber auch bei der Bewerbung zum höheren Fachsemester die Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs erfüllt sein.

Bei Fragen zum Hochschulwechsel können Sie sich an das Studienbüro Psychologie unter studium@psychologie.fu-berlin.de wenden.

Beispiele für Anwendungsbereiche der Psychologie (exklusive AOW) sind:

  • Pädagogische Psychologie
  • Friedenspsychologie
  • Gemeindepsychologie
  • Gerontopsychologie
  • Gesundheitspsychologie
  • Klinische Psychologie
  • Medienpsychologie
  • Militärpsychologie
  • Musikpsychologie
  • Politische Psychologie
  • Rechtspsychologie (Kriminalpsychologie, Forensische Psychologie)
  • Religionspsychologie
  • Schulpsychologie
  • Sportpsychologie
  • Umweltpsychologie
  • Verkehrspsychologie
OSA