Anerkennung von Studienleistungen
Anerkennungen von bisherigen Studienleistungen (z. B. im Rahmen vom Hochschulwechsel, Auslandsstudium, Zweitstudium) sind möglich, sofern die erbrachten Leistungen keine wesentlichen Unterschiede zu den Inhalten und Qualifikationsziele unserer Module aufweisen. Anerkennungen erfolgen nach der (vorläufigen) Immatrikulation über das Studienbüro. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Anerkennungsantrag und die entsprechenden Nachweise (Transcript oder Leistungsnachweis, Kurs- oder Modulbeschreibungen ung ggf. Learning Agreement) per E-Mail unter studium@psychologie.fu-berlin.de ein. Weitere Infos finden Sie auch hier.
Hier finden Sie die jeweiligen Anträge zur Anerkennung:
B. Sc. Psychologie- Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen für den Bachelorstudiengang Psychologie (E-StPO ab 2020 und F-StPO ab 2024)
- Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen für den Bachelorstudiengang Psychologie (D-StO ab 2013)
- Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen für den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie
- Antrag zur Anerkennung von Studienleistungen für den Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Sozial-, Organisations- und Wirtschaftspsycholgie