Springe direkt zu Inhalt

Prüfungsbüro für Promotionen

Adresse
Habelschwerdter Allee 45
Ge­bäude Silberlaube
Raum KL 24/230
14195 Berlin

Sprech­zei­ten

Mittwoch 10-12 Uhr (vorherige Termin-Rücksprache bei persönlichen Abgaben erforderlich!)

Das Promotionsbüro ist an folgenden Daten NICHT besetzt: 12.08. - 31.08.2024 Aktuelle Sitzungstermine des Promotionsausschuss

Abgabetermin der Unterlagen für ...

Deadline for submission your documents ...

 

... die darauffolgende Promotionsausschusssitzung

... the following doctorate committee meeting

Mo, 06. Mai 2024   Mi, 08. Mai 2024
Mo, 03. Juni 2024   Mi, 05. Juni 2024
Die, 09. Juli 2024   Do, 11. Juli 2024

Promotionsausschuss
Mitglieder des Promotionsausschuss

Hinweis: Sollten Sie eine digitale oder hybride Disputation (über WebEx) planen, ist die Einverständnis aller Kommissionsmitglieder zu dokumentieren!

Die aktuellen Rahmenbedingungen zur Eindämmung der COVID-Pandemie: www.fu-berlin.de/coronavirus

Formelles für ein Promotionsverfahren nach Promotionsordnung Dr. phil. [doctor philosophiae] = Doktor der Philosophie oder Ph.D. nach Promotionsordnung Dr. rer. nat. [doctor rerum naturalium] = Doktor der Naturwissenschaften oder Ph.D. Formelles für beide Ordnungen Informationen zur Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie

Student*innen sowie Absolvent*innen, die sich für eine Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin interessieren, finden auf dieser Seite allgemeine Hinweise zum Ablauf des Promotionsverfahrens entsprechend den Regelungen der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. der Freien Universität Berlin (Amtsblatt /2008 vom 2. Dezember 2008) und der Promotionsordnung zum Dr. rer. nat./Ph.D. der Freien Universität Berlin (Amtsblatt /2016 vom 8. August 2016). und Erste Änderungsordnung der Promotionsordnung FU Berlin 17/2023 vom 22.05.2023

  • Beantragung eines Promotionsverfahrens
  • Gestaltung des Arbeitsplans
  • Zulassung zur Promotion und Eröffnung des Promotionsverfahrens
  • Abgabe der Dissertation und Ablauf des Promotionsverfahrens
  • Auslage der Dissertation
  • Disputation
  • Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht
  • Allgemeine Informationen
  • FAQ für das Promotionsbüro
Beantragung eines Promotionsverfahrens

Am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie besteht die Wahl zwischen zwei mit der Promotion verbundenen Titeln: Dr. phil. oder Dr. rer. nat. - Beide können sowohl im Fach Psychologie als auch im Fach Erziehungswissenschaft erworben werden. Maßgeblich für die Entscheidung des Promotionsausschusses, in welchem Fall und nach welcher der beiden Ordnungen die Antragsteller*in zur Promotion zugelassen wird, ist die Einschlägigkeit des Promotionsvorhabens in inhaltlicher und/oder methodischer Hinsicht. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Wahl der Promotionsordnungen Dr.phil. versus Dr.rer.nat. können im Promotionsbüro angefordert werden.

Liegen die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gemäß § 3 der jeweiligen Ordnung vor und hat sich ein*e prüfungsberechtigte*r Betreuer*in dem gewählten Dissertationsthema angenommen, kann im Promotionsbüro ein Antrag auf Zulassung zur Promotion jeweiliger Promotionsordnung nach Dr. phil. oder Dr. rer. nat. gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst dann bearbeitet wird, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen beigefügt sind. Bitte beachten Sie, dass sich bei ausländischen Studienabschluss die Bearbeitungszeit verlängert.

Dem Antrag auf Zulassung zur Promotion sind folgende Dokumente (im Falle der elektronischen Übermittlung als gescannte Dokumente) beizufügen:

- Zustimmung zum Promotionsverfahren und Betreuungsvereinbarung

- einen Arbeitsplan (Umfang max. 16 Seiten) mit realistischem Zeitplan (Dokumentation des tatsächlichen Beginns des Promotionsverfahrens, chronologisch sortiert und mit Datumsangaben versehen)

- einfache Kopien der Studienabschlüsse (ggf. Nachweis über min. 300 LP im relevanten Wissenschaftsbereich durch z.B. Transcript of records) 

- ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse (z.B. bei englischsprachigen Promotionsvorhaben)

- ggf. Stipendien-Nachweis oder Mitgliedschaft einer Graduiertenschule bei einem Status als Ph.D.-Studierender

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird vom Prüfungsbüro an den Promotionsausschuss weitergeleitet, der über die Zulassung des*r Antragstellers*in entscheidet. Sofern Ihnen ein Zulassungsbescheid zugeht und Sie bisher nicht Mitglied der Freien Universität waren, müssen Sie sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist als Studierende*r zur Promotion immatrikulieren. Die Zulassung erfolgt für einen Zeitraum von vier Jahren (davon drei Jahre bis zur Abgabe der Dissertation und ein weiteres Jahr zum Abschluss des Promotionsverfahren).

Bei einem Cotutelle-Promotionsverfahren wenden Sie sich bitte für eine Beratung an die Dahlem Research School (Ansprechpartner: Herr Dr. Markus Edler).

Gestaltung des Arbeitsplans

Empfehlung zur Gestaltung und Gliederung:

  1. Arbeitstitel, Adresse, Datum
  2. Dem Arbeitsplan wir ein kurzes Abstract vorangestellt. Der im Arbeitsplan enthaltene Zeitplan soll die Arbeit an der Dissertation seit tatsächlichen Beginn des Promotionsverfahrens dokumentieren, chronologisch sortiert und mit Datumsangaben versehen sein

  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Stand der internationalen Forschung zum gewählten Thema
  5. Eigene Forschungshypothesen
  6. Methodik (z.B. bei empirischen Arbeiten: Stichprobe, Instrumentarium, Versuchsplan, Datenanalyse, Verfahren)
  7. Zeitplan für die einzelnen Arbeitsschritte
  8. Literaturverzeichnis

Der*Die Kandidat*in legt mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren dem Prüfungsausschuss die Betreuererklärung und den Arbeitsplan vor. Der Prüfungsausschuss berät dann darüber, ob der Arbeitsplan erkennen lässt, dass die Bearbeitung den üblichen wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Dabei versucht der Promotionsausschuss, ohne der Betreuung und Begutachtung vorgreifen zu wollen, schon frühzeitig Hinweise auf mögliche Probleme zu geben. Es entspricht daher der Beratungsfunktion des Promotionsausschusses, wenn Arbeitspläne mit der Bitte um Revision zurückgereicht werden.

Zulassung zur Promotion und Eröffnung des Promotionsverfahrens

Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus, dass ein Arbeitsplan vorgelegt und ein*e Professor*in oder habilitierte*r Wissenschaftler*in sich gegenüber dem Prüfungsausschuss mit der Betreuungsvereinbarung für das Promotionsvorhaben bereit erklärt. 

Bei Betreuung und Begutachtung von Promotionen durch Personen, die nicht hauptamtliche Hochschullehrer*innen des Fachbereichs sind, müssen folgende Hinweise beachtet werden:

Mindestens ein*e Gutachter*in muss hauptberufliche*r Hochschullehrer*in des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie sein [vgl. § 8, Abs. 2 der beiden Promotionsordnungen] sein. Im Regelfall ist auch die Betreuer*in einer Dissertation eine Hochschullehrer*in des Fachbereichs [vgl. § 6, Abs. 3 der beiden Promotionsordnungen]. Als Gutachter*in für die Dissertation ist grundsätzlich die Betreuer*in des Dissertationsvorhabens zu bestellen [vgl. § 8, Abs. 2 der beiden Promotionsordnungen]. Endet die Mitgliedschaft der Betreuer*in zur Freien Universität Berlin, so behält sie*er weitere drei Jahre lang das Recht, die Betreuung einer begonnenen Dissertation zu Ende zu führen.

Eine Ausnahme von diesen Regelungen stellt der Fall dar, dass eine Promotion von einer Person betreut werden soll, die nicht hauptberufliche*r Hochschullehrer*in des Fachbereichs ist. Als solche Betreuungspersonen können hauptamtliche Professoren*innen, Direktor*innen, Forschungsgruppenleiter*innen, Leiter*innen selbständiger Nachwuchsgruppen und andere gleichgestellte Angehörige anderer Universitäten, von Fachhochschulen, von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Bildungsstätten sowie aus Drittmitteln finanzierte Nachwuchsgruppenleiter*innen, für die die Freie Universität Berlin aufnehmende Einrichtung ist, dienen.

Sie können beim Promotionsausschuss des Fachbereichs beantragen, für die Betreuung oder Begutachtung eines Promotionsvorhabens, mit dem ein*e Doktorand*in die Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich beantragt oder für die Beteiligung als Prüfer*in an diesem Verfahren die Rechte und Pflichten nebenberufliche*r Hochschullehrer*innen gewährt zu bekommen. Der Promotionsausschuss prüft, ob der*die Antragsteller*in zur berechtigten Personengruppe gehört und wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ob der Betreuung, Begutachtung oder Prüfung für den jeweiligen Einzelfall zugestimmt werden soll.

Bei positiver Entscheidung:

(a) wird die*der externe Betreuer*in gleichzeitig zum Mitglied der Promotionskommission bestellt,

(b) muss die*der weitere Gutachter*in hauptberufliche*r Hochschullehrer*in des Fachbereichs sein und bei der Beantragung der Zulassung zur Promotion vom Doktoranden*in namentlich benannt werden.

Abgabe der Dissertation und Ablauf des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation geben Sie diese zusammen mit dem Formular über die Zusammensetzung der Promotionskommission im Prüfungsbüro ab.

Es ist mindestens ein gebundenes Exemplar der Dissertation einzureichen. Dazu schicken Sie parallel eine pdf-Version an promotion@ewi-psy.fu-berlin.de (bitte legen Sie Ihrer Dissertation das Formular bei - nicht eingebunden!).

Ein gebundenes Exemplar ist für das Promotionsbüro und weitere Exemplare sind bei Bedarf für die fünf Kommissionsmitglieder. Nach Zustimmung durch den Promotionsausschuss wird die Kommission berufen und die Dissertation weitergereicht.

Hinweis: Von den sechs einzureichenden Exemplaren kann abgewichen werden, sollten Kommissionsmitglieder kein gedrucktes Exemplar benötigen. Zudem können sich die Exemplare in der Art ihrer Ausstattung und im Umfang unterscheiden, bspw. zwei hochwertige Exemplare (einseitig gedruckt, farbig) für die beiden Gutachter*innen sowie vier einfache Exemplare (doppelseitig gedruckt, schwarz-weiß). Bitte achten Sie darauf, dass jedes Exemplar ein deutsches und englisches Abstract und eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthält!

Zudem soll kenntlich gemacht werden, welche Beiträge andere Personen zum Entstehen der Schrift geleistet haben. Die Namen dieser Personen sollen ggf. genannt und die Art ihres Beitrages möglichst präzise beschrieben werden. Relevant wird dies beispielsweise bei (a) der Verwertung von Ergebnissen oder Textteilen aus von dem*der Doktoranden*in betreuten Qualifikationsarbeiten, (b) gemeinsam mit Koautor*innen erstellte Publikationen, die Teil der Dissertation sind (hier sollte quantifiziert werden, wer welche Anteile der jeweiligen Publikation erzeugt hat), oder (c) der Entwicklung von Forschungshypothesen, Erhebungsinstrumenten oder Erhebung von Daten in Kooperation mit anderen in einem Forschungsprojekt oder –verbund; in diesem Fall soll auch das Projekt mit Mittelgeber genannt werden.

Es müssen Angaben der Quellen kenntlich gemacht werden, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken (dazu zählen auch Internetquellen und KI-basierte Tools) entnommen sind.

Auslage der Dissertation

Nach Eingang aller Gutachten gilt grundsätzlich eine Auslagefrist der Dissertation mit den Notenvorschlägen für die Dauer von zwei Wochen. Anschließend entscheidet die Promotionskommission über die Annahme, Ablehnung oder Rückgabe der Dissertation, die Zulassung der*s Doktorand*in zur Disputation sowie über die Festsetzung des Prädikates der Dissertation.

Disputation

Richtlinien

Die*der Doktorand*in ist selbst für die Organisation der Disputation (Termin, Raum, tech. Equipment) verantwortlich. Im Einvernehmen mit den Kommissionsmitgliedern wird der Termin für die Disputation festgelegt. Dieser wird mit der offiziellen Einladung dem Prüfungsbüro per E-Mail unter: promotion@ewi-psy.fu-berlin.de mitgeteilt.

Hinweise

In der Regel werden Disputationen während der Vorlesungszeit durchgeführt. Der Disputationstermin ist mit den Mitgliedern der Promotionskommission abzusprechen. Zur Disputation lädt der*die Betreuung des Promotionsverfahrens (bzw. der Kommissionsvorsitz) ein (mit Angabe von Tag, Zeit, Ort). Die Einladung inkl. beider Gutachten (bzw. drei Gutachten im Dr. rer. nat.-Verfahren) wird an die Mitglieder der Promotionskommission, den*die Kandidat*in und das Promotionsbüro (per Mail: promotion@ewi-psy.fu-berlin.de) verschickt!

Bitte beachten Sie: Sollten Sie eine digitale oder hybride Disputation (über WebEx) planen, benötigt das Promotionsbüro zusätzlich einen formlosen Antrag und die Einverständniserklärung aller Kommissionsmitglieder (als EIN zusammengefasstes Dokument) per Mail.

Im Anschluss an die Disputation wird diese durch die Promotionskommission bewertet und abschließend die Gesamtnote festgelegt. Die*Der Doktorand*in erhält ein Zwischenzeugnis, das den Titel der Dissertation, die Einzelprädikate von Dissertation und Disputation sowie das Gesamtprädikat enthält. Das Zwischenzeugnis berechtigt nicht zum Führen des Doktorgrades! Das Führen des Titels Dr. des. ist entsprechend den Regelungen der geltenden Promotionsordnung ebenfalls nicht zulässig.

Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht

Gemäß § 13 der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./ Ph.D. oder Dr. rer. nat/ Ph.D. der Freien Universität Berlin ist die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Vor der Drucklegung hat die*der Doktorand*in die Genehmigung der zu veröffentlichenden Textfassung einzuholen. Diese wird von der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Gutachter*innen erteilt. Die Veröffentlichung und Erfüllung der Ablieferungspflicht müssen innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Termin der Disputation, erfolgen.

Mögliche Veröffentlichungsformen und Anzahl der abzugebenden Exemplare:

Fotodruck:                 35 gebundene Exemplare
Mikrofiches:               20 + 1 Masterfiche + 3 gebundene Fotodrucke
Verlagsausgabe:       3 Exemplare
Online-Dissertation:  elektron. Version + 2 gebundene Fotodrucke

Weiterführende Informationen unter: Hochschulschriftenstelle (Zentrale Annahmestelle f. Dissertationen)

Die Promotionsurkunde wird erst nach der Mitteilung über die Erfüllung der Ablieferungspflicht ausgehändigt. Erst die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des Doktortitels!

Allgemeine Informationen