Springe direkt zu Inhalt

Prüfungsbüro für Promotionen

Adresse
Habelschwerdter Allee 45
Ge­bäude Silberlaube
Raum KL 24/230
14195 Berlin
Monic Sauer und Silke Witte
Telefon
838-61563 (Frau Sauer) und 838-55783 (Frau Witte ist bis auf Weiteres abwesend)

Sprech­zei­ten

Mittwochs 10-12 Uhr (vorherige Termin-Rücksprache bei persönlichen Abgaben erforderlich!)

Das Promotionsbüro ist an folgenden Daten NICHT besetzt: 31.07.-20.08.2023 Aktuelle Sitzungstermine des Promotionsausschuss

Abgabetermin der Unterlagen für ...

Deadline for submission your documents ...

 

... die darauffolgende Promotionsausschusssitzung

... the following doctorate committee meeting

 Mo, 10. Juli 2023   Mi, 12. Juli 2023
   
Termine für das WiSe 23/24 werden ab dem   12. Juli 2023 bekanntgegeben!

Promotionsausschuss
Mitglieder des Promotionsausschuss

Hinweis: Disputationen dürfen vor Ort als Präsenzveranstaltungen oder als digitales Format stattfinden. Sollten Sie eine digitale oder hybride Disputation (über WebEx) planen, benötigt das Promotionsbüro einen formlosen Antrag und die Einverständniserklärung aller Kommissionsmitglieder (ein zusammengefasstes Dokument) per Mail.

Bitte beachten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen zur Eindämmung der COVID-Pandemie: www.fu-berlin.de/coronavirus

Formelles für ein Promotionsverfahren Nach Promotionsordnung Dr. phil. (oder PhD) der FU Berlin vom 02.12.2008 Nach Promotionsordnung Dr. rer. nat. (oder PhD) der FU Berlin vom 08.08.2016 Formelles für beide Ordnungen Informationen zur Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie

Student*innen sowie Absolvent*innen, die sich für eine Promotion am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin interessieren, finden auf dieser Seite allgemeine Hinweise zum Ablauf des Promotionsverfahrens entsprechend den Regelungen der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./Ph. D. der Freien Universität Berlin (Amtsblatt /2008 vom 2. Dezember 2008) und der Promotionsordnung zum Dr. rer. nat./Ph.D. der Freien Universität Berlin (Amtsblatt /2016 vom 8. August 2016).

  • Beantragung eines Promotionsverfahrens
  • Gestaltung des Arbeitsplans
  • Zulassung zur Promotion und Eröffnung des Promotionsverfahrens
  • Abgabe der Dissertation und Ablauf des Promotionsverfahrens
  • Auslage der Dissertation
  • Disputation
  • Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht
  • Allgemeine Informationen
  • FAQ für das Promotionsbüro
Beantragung eines Promotionsverfahrens

Am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie besteht die Wahl zwischen zwei mit der Promotion verbundenen Titeln: Dr. phil. oder Dr. rer. nat. - Beide können sowohl im Fach Psychologie als auch im Fach Erziehungswissenschaft erworben werden. Maßgeblich für die Entscheidung des Promotionsausschusses, in welchem Fall und nach welcher der beiden Ordnungen die Antragsteller*in zur Promotion zugelassen wird, ist die Einschlägigkeit des Promotionsvorhabens in inhaltlicher und/oder methodischer Hinsicht.

Liegen die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion gemäß § 3 der jeweiligen Ordnung vor und hat sich ein*e prüfungsberechtigte*r Betreuer*in dem gewählten Dissertationsthema angenommen, kann im Promotionsbüro ein Antrag auf Zulassung zur Promotion jeweiliger Promotionsordnung nach Dr. phil. oder Dr. rer. nat. gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst dann bearbeitet wird, wenn dieser vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen beigefügt sind. Bei Vorlage eines deutschen Studienabschlusses beträgt die Bearbeitungszeit ca. vier Wochen, bei einem ausländischen Studienabschluss ca. drei Monate. Sie sollten diese Zeiträume berücksichtigen und Ihren Antrag daher rechtzeitig einreichen.

Dem Antrag auf Zulassung zur Promotion sind folgende Dokumente (im Falle der elektronischen Übermittlung als gescannte Dokumente) beizufügen:

- Zustimmung zum Promotionsverfahren und Betreuungserklärung

- einen Arbeitsplan (Umfang max. 16 Seiten) mit realistischem Zeitplan (Dokumentation des tatsächlichen Beginns des Promotionsverfahrens, chronologisch sortiert und mit Datumsangaben versehen)

- einfache Kopien der Studienabschlüsse (ggf. Nachweis über min. 300 LP im relevanten Wissenschaftsbereich durch z.B. Transcript of records) 

- ggf. Nachweis über Sprachkenntnisse (z.B. bei englischsprachigen Promotionsvorhaben)

- ggf. Stipendien-Nachweis oder Mitgliedschaft einer Graduiertenschule bei einem Status als Ph.D.-Studierender

Der Antrag auf Zulassung zur Promotion wird vom Prüfungsbüro an den Promotionsausschuss weitergeleitet, der über die Zulassung des*r Antragstellers*in entscheidet. Sofern Ihnen ein Zulassungsbescheid zugeht und Sie bisher nicht Mitglied der Freien Universität waren, müssen Sie sich innerhalb der im Bescheid genannten Frist als Studierende*r zur Promotion immatrikulieren. Die Zulassung erfolgt für einen Zeitraum von vier Jahren.

Bei einem Cotutelle-Promotionsverfahren wenden Sie sich bitte für eine Beratung an die Dahlem Research School (Ansprechpartner: Herr Dr. Markus Edler).

Gestaltung des Arbeitsplans

Empfehlung zur Gestaltung und Gliederung:

  1. Arbeitstitel, Adresse, Datum
  2. Dem Arbeitsplan wir ein kurzes Abstract vorangestellt. Der im Arbeitsplan enthaltene Zeitplan soll die Arbeit an der Dissertation seit tatsächlichen Beginn des Promotionsverfahrens dokumentieren, chronologisch sortiert und mit Datumsangaben versehen sein

  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Stand der internationalen Forschung zum gewählten Thema
  5. Eigene Forschungshypothesen
  6. Methodik (z.B. bei empirischen Arbeiten: Stichprobe, Instrumentarium, Versuchsplan, Datenanalyse, Verfahren)
  7. Zeitplan für die einzelnen Arbeitsschritte
  8. Literaturverzeichnis

Der*Die Kandidat*in legt mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren dem Prüfungsausschuss die Betreuererklärung und den Arbeitsplan vor. Der Prüfungsausschuss berät dann darüber, ob der Arbeitsplan erkennen lässt, dass die Bearbeitung den üblichen wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Dabei versucht der Promotionsausschuss, ohne der Betreuung und Begutachtung vorgreifen zu wollen, schon frühzeitig Hinweise auf mögliche Probleme zu geben. Es entspricht daher der Beratungsfunktion des Promotionsausschusses, wenn Arbeitspläne mit der Bitte um Revision zurückgereicht werden.

Zulassung zur Promotion und Eröffnung des Promotionsverfahrens

Die Zulassung zum Promotionsverfahren setzt voraus, dass ein Arbeitsplan vorgelegt und ein*e Professor*in oder habilitierte*r Wissenschaftler*in sich gegenüber dem Prüfungsausschuss zur Betreuung der Dissertation bereit erklärt. 

Bei Betreuung und Begutachtung von Promotionen durch Personen, die nicht hauptamtliche Hochschullehrer*innen des Fachbereichs sind, müssen folgende Hinweise beachtet werden:

Mindestens ein*e Gutachter*in muss hauptberufliche*r Hochschullehrer*in des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Psychologie sein [vgl. § 8, Abs. 2 der beiden Promotionsordnungen] sein. Im Regelfall ist auch die Betreuer*in einer Dissertation eine Hochschullehrer*in des Fachbereichs [vgl. § 6, Abs. 3 der beiden Promotionsordnungen]. Als Gutachter*in für die Dissertation ist grundsätzlich die Betreuer*in des Dissertationsvorhabens zu bestellen [vgl. § 8, Abs. 2 der beiden Promotionsordnungen]. Endet die Mitgliedschaft der Betreuer*in zur Freien Universität Berlin, so behält sie*er weitere drei Jahre lang das Recht, die Betreuung einer begonnenen Dissertation zu Ende zu führen.

Eine Ausnahme von diesen Regelungen stellt der Fall dar, dass eine Promotion von einer Person betreut werden soll, die nicht hauptberufliche*r Hochschullehrer*in des Fachbereichs ist. Als solche Betreuungspersonen können hauptamtliche Professoren*innen, Direktor*innen, Forschungsgruppenleiter*innen, Leiter*innen selbständiger Nachwuchsgruppen und andere gleichgestellte Angehörige anderer Universitäten, von Fachhochschulen, von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Bildungsstätten sowie aus Drittmitteln finanzierte Nachwuchsgruppenleiter*innen, für die die Freie Universität Berlin aufnehmende Einrichtung ist, dienen.

Sie können beim Promotionsausschuss des Fachbereichs beantragen, für die Betreuung oder Begutachtung eines Promotionsvorhabens, mit dem ein*e Doktorand*in die Zulassung zum Promotionsverfahren am Fachbereich beantragt oder für die Beteiligung als Prüfer*in an diesem Verfahren die Rechte und Pflichten nebenberufliche*r Hochschullehrer*innen gewährt zu bekommen. Der Promotionsausschuss prüft, ob der*die Antragsteller*in zur berechtigten Personengruppe gehört und wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ob der Betreuung, Begutachtung oder Prüfung für den jeweiligen Einzelfall zugestimmt werden soll.

Bei positiver Entscheidung:

(a) wird die*der externe Betreuer*in gleichzeitig zum Mitglied der Promotionskommission bestellt,

(b) muss die*der weitere Gutachter*in hauptberufliche*r Hochschullehrer*in des Fachbereichs sein und bei der Beantragung der Zulassung zur Promotion vom Doktoranden*in namentlich benannt werden.

Abgabe der Dissertation und Ablauf des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation geben Sie diese zusammen mit dem Formular über die Zusammensetzung der Promotionskommission im Prüfungsbüro ab.

Die Dissertation ist als gebundenes Exemplar einzureichen (parallel dazu schicken Sie bitte eine pdf-Version an promotion@ewi-psy.fu-berlin.de). Ein Exemplar ist für das Promotionsbüro und die restlichen Exemplare übergibt der*die Promovend*in den fünf Kommissionsmitgliedern. Daraufhin bestellt der Promotionsausschuss die Gutachter*innen für die Dissertation und die Promotionskommission (bitte legen Sie Ihrer Dissertation das Formular bei - nicht eingebunden!).

Hinweis: Von den sechs einzureichenden Exemplaren kann abgewichen werden, sollten Kommissionsmitglieder kein gedrucktes Exemplar benötigen. Zudem können sich die Exemplare in der Art ihrer Ausstattung und im Umfang unterscheiden, bspw. zwei hochwertige Exemplare (einseitig gedruckt, farbig) für die beiden Gutachter*innen sowie vier einfache Exemplare (doppelseitig gedruckt, schwarz-weiß). Bitte achten Sie darauf, dass jedes Exemplar ein deutsches und englisches Abstract und eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung enthält!

Zudem soll kenntlich gemacht werden, welche Beiträge andere Personen zum Entstehen der Schrift geleistet haben. Die Namen dieser Personen sollen ggf. genannt und die Art ihres Beitrages möglichst präzise beschrieben werden. Relevant wird dies beispielsweise bei (a) der Verwertung von Ergebnissen oder Textteilen aus von dem*der Doktoranden*in betreuten Qualifikationsarbeiten, (b) gemeinsam mit Koautor*innen erstellte Publikationen, die Teil der Dissertation sind (hier sollte quantifiziert werden, wer welche Anteile der jeweiligen Publikation erzeugt hat), oder (c) der Entwicklung von Forschungshypothesen, Erhebungsinstrumenten oder Erhebung von Daten in Kooperation mit anderen in einem Forschungsprojekt oder –verbund; in diesem Fall soll auch das Projekt mit Mittelgeber genannt werden.

Auslage der Dissertation

Nach Eingang beider Gutachten (bzw. drei Gutachten im Dr. rer. nat.-Verfahren) findet die Auslage der Dissertation mit den Notenvorschlägen für die Dauer von zwei Wochen statt. Anschließend entscheidet die Promotionskommission über die Annahme, Ablehnung oder Rückgabe der Dissertation, die Zulassung der*s Doktorand*in zur Disputation sowie über die Festsetzung des Prädikates der Dissertation.

Disputation

Richtlinien

Die*der Doktorand*in ist selbst für die Organisation der Disputation (Termin, Raum, tech. Eqiupment) verantwortlich. Sie*Er legt den Termin im Einvernehmen mit den Kommissionsmitgliedern fest und teilt diesen dem Prüfungsbüro mit.

Der*Die Erstgutachter*in (oder jeweiliges Sekretariat) versendet die Einladung zur Disputation zusammen mit den Gutachten an die Kommissionsmitglieder. Das Promotionsbüro wird per E-Mail unter: promotion@ewi-psy.fu-berlin.de informiert.

Hinweise

In der Regel werden Disputationen während der Vorlesungszeit durchgeführt. Der Disputationstermin ist mit den Mitgliedern der Promotionskommission abzusprechen. Zur Disputation lädt der*die Erstgutachter*in ein (Angabe von Tag, Zeit, Ort und Raum). Der*die Erstgutachter*in muss die Einladung und beide Gutachten an die Mitglieder der Promotionskommission verschicken.

Die Einladung ist an das Promotionsbüro zu mailen: promotion@ewi-psy.fu-berlin.de

Hinweis: Disputationen dürfen vor Ort als Präsenzveranstaltungen oder als Online-Format stattfinden. Sollten Sie eine digitale oder hybride Disputation (über WebEx) planen, benötigt das Promotionsbüro einen formlosen Antrag und die Einverständniserklärung aller Kommissionsmitglieder (ein zusammengefasstes Dokument) per Mail.

Im Anschluss an die Disputation wird diese durch die Promotionskommission bewertet und abschließend die Gesamtnote festgelegt. Die*Der Doktorand*in erhält ein Zwischenzeugnis, das den Titel der Dissertation, die Einzelprädikate von Dissertation und Disputation sowie das Gesamtprädikat enthält. Das Zwischenzeugnis berechtigt nicht zum Führen des Doktorgrades. Das Führen des Titels Dr. des. ist entsprechend den Regelungen der geltenden Promotionsordnung ebenfalls nicht zulässig.

Veröffentlichungs- und Ablieferungspflicht

Gemäß § 13 der Gemeinsamen Promotionsordnung zum Dr. phil./ Ph.D. oder Dr. rer. nat/ Ph.D. der Freien Universität Berlin ist die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit durch Vervielfältigung und Verbreitung zugänglich zu machen. Vor der Drucklegung hat die*der Doktorand*in die Genehmigung der zu veröffentlichenden Textfassung einzuholen. Diese wird von der*dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Gutachter*innen erteilt. Die Veröffentlichung und Erfüllung der Ablieferungspflicht müssen innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Termin der Disputation, erfolgen.

Mögliche Veröffentlichungsformen und Anzahl der abzugebenden Exemplare:

Fotodruck:                 35 gebundene Exemplare
Mikrofiches:               20 + 1 Masterfiche + 3 gebundene Fotodrucke
Verlagsausgabe:       3 Exemplare
Online-Dissertation:  elektron. Version + 2 gebundene Fotodrucke

Weiterführende Informationen unter: Hochschulschriftenstelle (Zentrale Annahmestelle f. Dissertationen)

Die Promotionsurkunde wird erst nach der Mitteilung über die Erfüllung der Ablieferungspflicht ausgehändigt. Erst die Promotionsurkunde berechtigt zum Führen des Doktortitels!


Allgemeine Informationen