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Aktive und regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen

An Lehrveranstaltungen müssen Sie regelmäßig und aktiv teilnehmen. Für die aktive Teilnahme müssen Sie bestimmte Studienleistungen erbringen. Die Formen der aktiven Teilnahme werden in der Studien- und Prüfungsordnung angegeben und von den Dozierenden im Detail festgelegt sowie kommuniziert.

Die regelmäßige Teilnahme ist in fast allen Lehrveranstaltungen verpflichtend, in Vorlesungen wird sie i. d. R. nur empfohlen. Zum Erreichen der regelmäßigen Teilnahme in den Bachelorstudiengängen Grundschulpädagogik, Sonderpädagogik sowie im LBW-Bereich, müssen Sie zu mindestens 75% der in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen Präsenzzeit anwesend sein. Sowohl im Winter- als auch Sommersemester dürfen Sie bei einer wöchentlich stattfindenden Lehrveranstaltung bis zu drei Termine verpassen.

In anderen Studiengängen kann die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme höher festgelegt sein.

Sollten Sie das geforderte Maß der aktiven und/oder regelmäßigen Teilnahme aus wichtigen Gründen (Krankheit, Trauerfall o. Ä.) nicht erreichen, können Sie bei den Dozierenden darum bitten, eine Ersatzleistung zu erbringen. Ob die Erbringung einer Ersatzleistung möglich ist, entscheiden die Dozierenden im Einzelfall. Kann keine Ersatzleitung angeboten werden, muss dies von den Dozierenden schriftlich begründet werden.

Eine Prüfung als Ersatzleistung ist nicht zulässig.