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Anrechnungen von staatlich anerkannten Berufsausbildungen (Grundschulpädagogik)

Im Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik ist eine Anrechnung jeglicher staatlich anerkannten und abgeschlossenen Berufsausbildung im Ergänzungsbereich möglich, sofern nicht die Fächer Sonderpädagogik, Kunst oder Musik studiert werden.

Falls Sie eine fachnahe Ausbildung in einem pädagogischen oder therapeutischen Bereich (z. B. Erzieher*in, Logopäd*in etc.) absolviert haben, ist unter Umständen eine Anrechnung im Bereich Grundschulpädagogik oder im Vertiefungsfach Sonderpädagogik möglich. Andere fachnahe Ausbildungen (z. B. im naturwissenschaftlichen Bereich) könnten bei einer Fächerkombination mit Sachunterricht unter Umständen anrechnungsfähig sein.

Bitte beachten Sie: Eine Anrechnung kann entweder im Ergänzungsbereich oder im Bereich Grundschulpädagogik bzw. Vertiefungsfach Sonderpädagogik erfolgen.

 

Anrechnung Ergänzungsbereich

Im Bachelorstudium können Ihnen 5 Leistungspunkte im Ergänzungsbereich angerechnet werden. Zusätzlich können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation ins Masterstudium 15 Leistungspunkte im Ergänzungsbereich anrechnen lassen.

Für die Anrechnung von einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung im Ergänzungsbereich des Bachelors Grundschulpädagogik senden Sie bitte einen Scan Ihres Ausbildungszeugnisses in einer PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsbüro LBW an der Dahlem School of Education.

Für die Anrechnung einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung im Ergänzungsbereich des Masters Lehramt an Grundschulen senden Sie bitte einen Scan Ihres Ausbildungszeugnisses in einer PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsbüro Master Grundschulpädagogik an der Dahlem School of Education.

 

Anrechnung bei einer fachnahen Ausbildung

Für die Anrechnung einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung in einem pädagogischen oder therapeutischen Bereich (z. B. Erzieher*in, Logopäd*in etc.) wenden Sie sich bitte mit einem Scan Ihres Ausbildungszeugnisses in einer PDF-Datei per E-Mail an das Studienbüro Grundschulpädagogik.

Bitte beachten Sie: Nur möglich, wenn keine Anrechnung im Ergänzungsbereich stattfinden soll oder stattgefunden hat.

 

Anrechnung Vertiefungsfach Sonderpädagogik

Für die Anrechnung einer staatlich anerkannten Berufsausbildung im Vertiefungsfach Sonderpädagogik des Bachelorstudiengangs Grundschulpädagogik senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, Ihrer Fächerkombination, Ihrem Fachsemester und Terminvorschlägen für ein telefonisches Beratungsgespräch in den nächsten zwei Wochen an das Studienbüro Grundschulpädagogik. In Vorbereitung auf den Termin stellen Sie bitte folgende Unterlagen zusammen: Anrechnungsantrag, Vorbereitung der Anrechnung, Ausbildungszeugnis inklusive Modulbeschreibungen oder Rahmenausbildungsordnung über die jeweiligen Inhalte der Ausbildung

Bitte beachten Sie: Nur möglich, wenn Sie über eine Ausbildung im pädagogischen, therapeutischen oder ähnlichem Bereich (z. B. Erzieher*in, Logopädad*in, etc.) verfügen.