Wie erhalte ich eine 2/3-Bescheinigung?
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie die 2/3-Bescheinigung erhalten können:
- Es müssen Module (die zum Studienabschluss gehören) im Umfang von 120 Leistungspunkten abgeschlossen sein,
- das Modul "Mathematisches Professionswissen für das Lehramt an Grundschulen I (15 LP)" muss erfolgreich absolviert sein,
- alle Studienleistungen (Seminare, Proseminare, Vorlesungen, Modulprüfungen o.ä.) müssen absolviert bzw. im laufenden Semester gebucht und absolviert sein. Ausstehende Prüfungsleistungen in Form von Hausarbeiten können auch später absolviert werden, und
-
die Bachelorarbeit muss beim zuständigen Prüfungsbüro angemeldet (nicht beendet) sein. Für die Studierenden der Grundschulpädagogik gilt zusätzlich, dass der im Campus-Management vermerkte Abgabetermin spätestens auf den 30. September datiert sein muss.
Die 2/3-Bescheinigung erhalten Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen für
- den Bachelorstudiengang Grundschulpädagogik (auch mit Vertiefungsfach Sonderpädagogik) beim Prüfungsbüro Grundschulpädagogik und
- den Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (Kernfach - ISS/Gymnasium) beim Prüfungsbüro Sonderpädagogik.
Bitte beachten Sie, dass zur Rückmeldung zum Folgesemester Sommersemester (i. d. R. 2. Mastersemester/ Sommersemester) das Bachelorzeugnis zwingend nachgereicht werden muss! Andernfalls kann es zur Exmatrikulation kommen. Im Falle von vorherigen FU-Studierenden kann eine Rückstufung in das Bachelorstudium beantragt werden.