Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit zeigt, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, mit den Standardmethoden des Fachs im festgelegten Zeitraum ein Problem in einem Spezialgebiet der Grundschulpädagogik selbstständig zu bearbeiten, zu wissenschaftlich fundierten Aussagen zu gelangen und die Ergebnisse in sprachlicher wie in formaler Hinsicht angemessen darzustellen.
Das Prüfungsbüro und das Studienbüro vergeben keine Bachelorarbeits-Themen. Die Betreuer (Gutachter) und das Thema sollen selbständig ausgesucht werden. Dazu steht Ihnen eine Liste mit möglichen PrüferInnen zur Verfügung.
Bevor Sie einen Antrag auf Zulassung stellen, achten Sie bitte auf die Zugangsvoraussetzungen gem. § 10 Abs. 2 STPO (90 LP erworben).
Im Leitfaden zur Bachelorarbeit finden Sie alle relevanten Informationen zur Bachelorarbeit. Wichtig: Die 12-wöchige Bearbeitungsfrist beginnt für Sie nicht am Tag der Antragstellung, sondern an dem Tag, an dem Sie den Zulassungsbescheid erhalten (per E-Mail an Ihren Zedat-Account).
Bitte füllen Sie zur besseren Lesbarkeit den Zulassungsantrag, soweit möglich, digital aus.
HINWEIS ELEKTRONISCHE ABGABE BACHELORARBEITEN / HAUSARBEITEN: Der Prüfungsausschuss hat die Abgabe der schriftlichen Abschlussarbeiten (Bachelorarbeiten) und Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten) in ausschließlich elektronischer Form genehmigt. Die elektronische Abgabe erfolgt über die von der Zedat zugewiesene E-Mail-Adresse.
- Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit- kann per E-Mail übermittelt werden
- Leitfaden zur Bachelorarbeit
- Liste der Prüfungsberechtigten ( Bachelorarbeiten Grundschulpädagogik)
- Empfehlung zur formalen Gestaltung der Bachelorarbeit