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Affiner Bereich

In Ergänzung zum Kernfach des Bachelor of Science in der "alten" Studienordnung D sind Module eines affinen Bereichs im Umfang von 10 Leistungspunkten zu absolvieren. Nach einer Entscheidung des Prüfungsausschuss kommen dafür alle Fächer und Module in Betracht außer denen, die explizit dem ABV-Bereich zuzuordnen sind.
In der "neuen" Studienordnung E entfällt das Affine Fach!

Vereinbarungen über Plätze für Psychologiestudierende bestehen aber nur mit wenigen Fachbereichen. Diese Fachbereiche sind: FB Erziehungswissenschaft, FB Philosophie und Geisteswissenschaften, FB Wirtschaftswissenschaft sowie FB Politikwissenschaft (diverse Modulangebote). Für diese Fächer müssen Sie sich im Bachelorprüfungsbüro anmelden. Für alle anderen Fächer können Sie die Teilnahme an Veranstaltungen/Module selbst organisieren. Es ist auch möglich, das Affine Fach als Nebenhörer/in an einer andere Hochschule (Zulassungsbedingen sind mit der jeweiligen Hochschule zu klären) oder im Rahmen eines Auslandsaufenthalts zu belegen.

Das Affine Fach muss dabei mit einer benoteten Prüfungsleistung abschließen und mindestens den Umfang von 10 LP haben. Es können auch verschiedene Kurse/Module ein- und desselben Fachs abgeleistet werden, solange diese sich insgesamt zum Umfang von 10 LP addieren (z.B.: 2 Module á 5 ECTS, in mindestens einem Modul muss eine Prüfungsleistung erbracht worden sein).

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen und Formulare zum Affinen Bereich.