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Muss ich zur Abschlussprüfung noch immatrikuliert bleiben?

Nein, die Immatrikulation ist ab dem Semester der Anmeldung nicht mehr zwingend. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Sie lediglich die Immatrikulationsbescheinigungen der beiden vorangegangenen Semester abgeben. Das Recht auf Prüfung bleibt weiter bestehen.