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FAQ (häufig gestellte Fragen)

 

Nein, bitte sprechen Sie keine Termine vorher mit Ihren Prüfern ab. Es gibt für die vorgezogenen Prüfungen einen genauen Prüfungszeitraum, für den wir von allen Prüfern Termine zur Verfügung gestellt bekommen.

Sollten Sie während dieses Zeitraumes verhindert sein (wegen Praktikum, Urlaub, etc.) überlegen Sie sich bitte, ob auch eine Anmeldung für das nachfolgende Semester in Frage kommt

In einigen Ausnahmefällen müssen Sie die Termine jedoch selbst absprechen. Sie werden von uns bei der Anmeldung darauf hingewiesen.

Die Frist für die Abgebe der Diplomarbeit fängt nicht automatisch mit Abgabe des Antrags oder Ablegen der letzten mündlichen Prüfung an zu laufen. Sie erhalten in jedem Fall von uns ein gesondertes Schreiben, das das genaue Thema Ihrer Diplomarbeit und den spätesten Abgabetermin enthält. Die Frist beginnt erst mit der Zustellung dieses Schreibens, der Postweg wird von uns mit berücksichtigt.

Da es manchmal etwas länger dauern kann, bis alle Ergebnisse vollständig im Prüfungsbüro angelangt sind, können Sie uns Bescheid geben, wenn Sie eine Bestätigung über Ihre abgelegten Prüfungen benötigen. Diese können Sie vorläufig mit Ihren Bewerbungen versenden, bis Sie Ihr Zeugnis erhalten haben.

Nein, die Immatrikulation ist ab dem Semester der Anmeldung nicht mehr zwingend. Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Sie lediglich die Immatrikulationsbescheinigungen der beiden vorangegangenen Semester abgeben. Das Recht auf Prüfung bleibt weiter bestehen.

Nach ca. drei Wochen (oftmals auch früher) erhalten Sie die offizielle Zulassung zur Abschlussprüfung. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, mit den mündlichen Prüfungen anzufangen, erhalten Sie gleichzeitig auch die Prüfungstermine. Fangen Sie mit der Diplomarbeit an, vergeht noch etwas Zeit, da uns Ihr Erstgutachter zuerst Ihr Diplomarbeitsthema mitteilen muss.

Sie können sich jederzeit zur Abschlussprüfung anmelden, sofern Sie alle SWS und die erforderlichen Leistungen erbracht haben.

Nachdem alle Prüfungsergebnisse im Prüfungsbüro eingegangen sind, stellen wir das Abschlusszeugnis und die Diplom-Urkunde aus.

Wir rufen Sie an oder senden Ihnen  eine E-Mail, wenn die Unterlagen im Prüfungsbüro abgeholt werden können. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine andere Person per Vollmacht damit beauftragen, Ihre Unterlagen abzuholen.

Sie benötigen den vollständig ausgefüllten Antrag, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie und das Original ihres Abitur- Zeugnisses*, Ihren Bildungsgang* (Aufstellung über alle besuchten Schulen), eine Immatrikulationsbescheinigung des vorangegangenen Semesters, alle Studienbuchseiten, die erforderlichen Leistungsnachweise und einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag.

*= Diese Unterlagen benötigen Sie nur, wenn Sie zuvor noch keine Prüfung bei uns abgelegt haben. Ansonsten haben Sie diese Unterlagen bereits bei der Vordiplomprüfung abgegeben.

Wenn Sie das Prüfungsverfahren mit der Diplomarbeit begonnen haben, vergehen nun sechs Wochen, in denen die Gutachter die Diplomarbeit bewerten. Danach erhalten Sie die Termine für die mündlichen Prüfungen.

Haben Sie die mündlichen Prüfungen schon vor der Diplomarbeit abgelegt, müssen Sie nun die sechs Wochen lang warten, bis Ihre Diplomarbeit bewertet wurde.

 

Wir teilen Ihnen die mündlichen Prüfungstermine mindestens zwei Wochen vorher mit. Also vergehen nach der Anmeldung bis zur ersten Prüfung ca. drei bis vier Wochen.

Wenn Sie mit der Diplomarbeit anfangen, können wir nicht genau vorhersagen, wann Ihre Abgabefrist beginnt, da es davon abhängig ist, wann wir Ihr Diplomarbeitsthema von Ihrem Erstgutachter mitgeteilt bekommen. Allerdings bemühen wir uns darum, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen und erinnern Ihren Erstgutachter ggf. an die Mitteilung.

In der Regel sollen die mündlichen Prüfungen eine Woche auseinander liegen und wir bemühen uns auch, diese Regelung einzuhalten. Manchmal kommt es aber durch die Terminlegung der Prüfer dazu, dass die Prüfungen nicht im Wochenabstand stattfinden können. Jedoch sollten zwei Prüfungen nicht mehr als vier Wochen auseinander liegen. In Semesterferien ist es schwierig, immer geeignete Termin zu finden. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch mehrere Termine in einer Woche bekommen, soweit das von der Terminlegung Ihrer Prüfer möglich ist. Bitte geben Sie uns bei der Anmeldung Bescheid.