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Gelten für Bewerbungen zum B.Sc. in Psychologie als Zweitstudium dieselben Zulassungsbedingungen wie zum Erststudium?

Nein, ausschlaggebend sind bei Bewerbungen zum Zweitstudium das Abschlusszeugnis des Erststudiums und eine schriftliche Begründung des Zweitstudiumsvorhabens. Die Note der Allgemeinen Hochschulreife spielt hierbei keine Rolle mehr. Zweitstudienberwerber/innen sind alle, die bereits ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule in Deutschland abgeschlossen haben. Für Zweitstudienbewerber/innen steht nur ein kleiner Teil (ca. 2-3%) der Studienplätze zur Verfügung und es gibt ein spezielles Auswahlverfahren in dem die Gründe für das Zweitstudium erklärt werden müssen. Zweitstudienbewerber/innen, die in ihrem Erststudium für ein Psychologiestudium relevante Leistungen erworben haben können sich auch um einen Studienplatz im höheren Fachsemester (Quereinstieg) bewerben. Nähere Informationen erteilt Ihnen der Info-Service der FU Berlin, Iltisstr. 1, 14195 Berlin, Tel. 030-838 700 00 oder per E-Mail.

OSA