2.1 Wer ist neben den Mitgliedern der Sonderpädagogik ausleihberechtigt?
Prinzipiell kann jedes Mitglied der FU Berlin die Ausleihe von Materialien anfragen.
Studierende der Sonderpädagogik können Materialien im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit ausleihen. Hierfür ist eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Ausleihe von der Betreuungsperson vorzulegen. Alternativ kann auch die betreuende Person selbst das benötigte Material für den/die Studierende:n ausleihen.
Ferner kann es erforderlich sein, dass Studierende im Rahmen der Lehre Materialien ausleihen. Auch hierfür muss eine entsprechende Bestätigung über die Notwendigkeit der Ausleihe von der Lehrperson vorgelegt werden.