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F.A.Q. Studienorganisation

Der Sonderpädagogik Newsletter informiert über Themen aus dem Bereich der Sonderpädagogik, die nicht zwingend studienrelevant sind. Das können beispielsweise Informationen zur Teilnahme an Umfragen im Rahmen aktueller Studien des Arbeitsbereichs sein oder auch Stellenangebote, die einen sonderpädagogischen Hintergrund erfordern, sowohl von Institutionen als auch von Privatpersonen.

Anmeldung zum Sonderpädagogik Newsletter

Der Newsletter wird in unregelmäßigen Abständen an die Abonnenten verschickt.

Das Praktikumsbüro der Dahlem School of Education ist für Ihre Fragen und Belange zum Schulpraktikum und Praxissemester im Rahmen der lehramtsbezogenen Berufswissenschaft zuständig.

Das Team des Studienbüros Grundschulpädagogik beantwortet alle Fragen zum Studium, zu Studieninhalten, zum Studienverlauf und zur Anrechnung des Studiengangs Grundschulpädagogik.

Zu allen Fragen zum Kombibachelor Sonderpädagogik für ISS/Gymnasium berät die studentische Studienberatung Sonderpädagogik.

Das ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen Sie damit rechnen, dass nur ein Teil der bisher erworbenen Leistungen anerkannt werden und es deshalb zu einer Verlängerung der Regelstudienzeit von 6 Semestern kommen kann.

Die Dahlem School of Education ist für die Organisation, Koordination und Weiterentwicklung einer praxis- und forschungsorientierten Ausbildung von Lehrkräften verantwortlich. Auf der Seite der DSE finden Sie Informationen zu den Studiengängen Grundschulpädagogik, zum Kombi-Bachelor ISS/Gymnasium und zur lehramtsbezogener Berufswissenschaft (LBW), Studien- und Prüfungsordnungen, Checklisten, Studienverlaufspläne und Informationen zu Anrechnungen sowie Ansprechpartnern.

Alle Informationen zum BAföG finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Berlin. Dort finden Sie auch eine Checkliste aller benötigten Dokumente. Bei Fragen rund ums BAföG können Sie sich an die BAföG-Beratung des Studierendenwerks Berlin für Studierende der Freien Universität Berlin wenden. Die Abgabe des Formblatts 5, der Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG erfolgt im Prüfungsbüro Sonderpädagogik.

Ein Wechsel des Bundeslandes vor bzw. nach dem Vorbereitungsdienst (ehemals Referendariat) ist möglich, allerdings hängt die Wahrscheinlichkeit des Wechsels u.a. vom Bedarf der Lehrer*innen im jeweiligen Bundesland, der erzielten Note des Studiums bzw. des 2. Staatsexamens und den studierten Fächern ab.

Auskünfte zur Studien- und Prüfungsordnung gibt das Studienbüro Grundschulpädagogik für den Bachelor Grundschulpädagogik mit dem Vertiefungsfach Sonderpädagogik und die studentische Studienberatung Sonderpädagogik für den Bachelor Sonderpädagogik (ISS/Gymnasium).

Der Support der jeweiligen Seiten kann Ihnen bei allen technischen Fragen weiterhelfen.

Campus Management

Blackboard

Im Campus Management finden Sie die Teilnahmebestätigung der Lehrveranstaltungen, Ihre Noten und Leistungspunkte. Dort können Sie sich eine Leistungsbescheinigung ausdrucken und Ihre vorläufige Durchschnittsnote berechnen. Eine gesonderte Email zur Teilnahmbestätigung bekommen sie nicht!

Die Dahlem School of Education bietet eine breite Palette an Anlaufstellen für die Lehramtsausbildung an.

Informationen zu den Studien- und Prüfungsbüros und zur Beratung finden Sie unter Servicestruktur.

Die Dozierenden der Sonderpädagogik finden Sie unter Mitarbeitende.

Alle Informationen zu Lehrveranstaltungen finden sich im aktuellen Vorlesungsverzeichnis.

Der erste Schritt der Anerkennung ist immer Ihre Sichtung der Studien- und Prüfungsordnungen und die Zuordnung der vorliegenden Leistungen zu den Modulen im Studiengang. Dann vereinbaren Sie einen Termin mit dem Studienbüro Grundschulpädagogik oder der studentischen Studienberatung für ISS/Gymnasium und bringen dort bitte auch immer Ihre gesamten Unterlagen mit:

  • Originalunterlagen von bereits vorliegenden, ggf. anzuerkennenden Studienleistungen/ Weiterbildungsreihen 

  • Kopien der entsprechenden Unterlagen (u.a. Modulbeschreibungen)

  • Vorschläge/ Wünsche für die Anerkennung vor dem Hintergrund auf Basis der Studien- und Prüfungsordnung SOP

Danach setzen Sie sich mit der Anrechnungsbeauftragten in Kontakt und vereinbaren dort einen Termin, um den Anrechnungsantrag prüfen zu lassen. Ist der Antrag bestätigt, können Sie Ihre Unterlagen in beglaubigter Kopie beim zuständigen Prüfungsbüro Grundschulpädagogik oder Prüfungsbüro BA Sonderpädagogik (ISS/Gym) einreichen. Anschließend entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss über die Anerkennung der Studienleistungen.

Weitere Informationen zum Anrechnungsverfahren im Bachelor, zu Anträgen und Anrechnungsbeauftragten bietet die Seite der Dahlem School of Education.

In der Verordnung über den Zugang zu Lehrämtern (Lehramtszugangsverordnung - LZVO) finden Sie unter §2 und §3 alle relevanten Gesetzesgrundlagen zum Lehramt an Grundschulen und zum Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien.

Die Studienverlaufspläne des jeweiligen Studiengangs finden Sie auf den Seiten der Dahlem School of Education unter Studienverlaufspläne BA GSP (SPO 2017) - Vertiefungsfach Sonderpädagogik und unter Studienverlaufspläne ISS/Gym - SVP Sonderpädagogik 90 LP.

Auf der Online-Lernplattform Blackboard können Dozierende Materialien für Seminare und Vorlesungen hochladen.

Studieninhalte und Modulbeschreiben finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung von Sonderpädagogik oder auf der Seite Studium/Lehre des Arbeitsbereichs Sonderpädagogik.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros Sonderpädagogik.