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3. Nutzung und Copyright: Verbrauchsmaterialien, Kopien, Computerprogramme

Die Bestandteile eines publizierten Verfahrens sind urheberrechtlich geschützt. Hierzu gehören die Inhalte der Handanweisung ebenso wie die Items z. B. eines Fragebogens oder Testheftes sowie auch die Textbausteine eines Auswertungsreports. Zudem können auch weitere Bestandteile des Verfahrens wie Spielzeuge oder auch grafische Gestaltungen und Formen dem gewerblichen Rechtsschutz wie dem Marken- und / oder Designrecht unterliegen. Verfahren und Ihre Bestandteile dürfen deshalb nicht weiterverbreitet und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle Nutzende sind dazu verpflichtet sich an diese Nutzungsbedingungen zu halten.

Wichtig: Die Installation computerbasierter Verfahren auf studentischen Endgeräten ist nicht gestattet!