Springe direkt zu Inhalt

Wahlrecht von Trans*Frauen für die Wahl des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

News vom 13.12.2023

Information des Zentralen Wahlvorstands zum Wahlrecht von Trans*Frauen
für die Wahl des Wahlgremiums für die Wahl der nebenberuflichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin am 16.01.2024

Für Mitglieder der Hochschule, die in den Daten der Studierendenverwaltung oder in den Daten der Personalabteilung mit einem abweichenden Vornamen gepflegt sind, gilt:
Dieser Personenkreis kann entweder mit dem vorhandenen DGTI-Ausweis oder dem amtlichen Lichtbildausweis uneingeschränkt an der Wahl teilnehmen.

Universitätsangehörige, die personenstandsrechtlich zwar noch nicht als Frau eingetragen sind, aber ein rechtliches Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags hin zu einem Eintrag als Frau begonnen haben und keinen DGTI Ausweis besitzen, müssten sich an den Zuständigen Wahlvorstand bzw. an die GS ZWV wenden und Ihr Anliegen entsprechend mitteilen/vortragen. Sollten die vorgetragenen Informationen nachvollziehbar sein, wäre aus Sicht der GS ZWV eine entsprechende Änderung im Wahlberechtigtenverzeichnis möglich und damit das aktive und passive Wahlrecht unter Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen möglich.

Bitte beachten Sie die Fristen für Einsprüche!

6 / 30