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Zuständigkeitsbereich und Selbstverständnis der Ausbildungskommission am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie

 

I. Einsetzung von Ausbildungskommissionen

Die Ausbildungskommission (AK) ist gemäß § 14 Teilgrundordnung bzw. § 73 BerlHG ein Gremium des Fachbereichs, das vom Fachbereichsrat zu seiner Unterstützung und Beratung in Ausbildungsangelegenheiten eingesetzt wird. Das Präsidium vereinbarte mit den Fachbereichen / Zentralinstituten im Rahmen der Zielvereinbarungen 2013 die nachhaltige Institutionalisierung der Ausbildungskommissionen, um in gleichlautenden Beschlüssen die hochschulweite Etablierung von Ausbildungskommissionen an der Freien Universität zu gewährleisten. Das Präsidium empfahl den Fachbereichen / Zentralinstituten bei der Einsetzung der Ausbildungskommissionen verbindliche Regelungen zu ihrer Umsetzung.

 

II. Einrichtung

Zu seiner Unterstützung und Beratung setzt der Fachbereichsrat Erziehungswissenschaft und Psychologie eine Ausbildungskommission ein, in der die Studenten und Studentinnen die Hälfte der Sitze und Stimmen haben. Auf diese Weise wird die studentische Mitwirkung auf Fachbereichsebene an der Konzeption und Weiterentwicklung von Studiengängen gewährleistet. Die Mitglieder der Ausbildungskommission werden jeweils von den Vertretern oder Vertreterinnen ihrer Mitgliedergruppen im Fachbereichsrat benannt.

Aufgrund der Größe des Fachbereichs und dem Fächerspektrum (Erziehungswissenschaft, Psychologie, Grundschulpädagogik) entsprechend besteht die Ausbildungskommission aus mindestens acht Mitgliedern. Die Zusammensetzung sieht zwei Hochschullehrer/innen, zwei Vertreter/innen des Mittelbaus sowie vier studentische Mitglieder vor. Die Mitglieder der Ausbildungskommission werden alle zwei Jahre durch den Fachbereichsrat neu gewählt.

 

III. Wahl des Vorsitzes

Die Ausbildungskommission wählt einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende sowie einen Vertreter bzw. eine Vertreterin aus ihrer Mitte, wenn möglich aus den Reihen der Studierenden. Die Geschäfts- und Protokollführung liegt in dem Verantwortungsbereich des bzw. der Vorsitzenden.

 

IV. Aufgabenbereich

Die Ausbildungskommission unterstützt und berät den Fachbereichsrat in Ausbildungsangelegenheiten. Sie tagt regelhaft und ist bei der Konzeption neuer Studiengänge und im Zuge der Überarbeitung bereits existierender Studiengänge rechtzeitig zu befassen, so dass ihre Empfehlungen zur Verbesserung der Studierbarkeit, zur Ausrichtung auf aktuelle Berufsfelder, zu Ordnungen und Regelungen etc. im Rahmen der Studiengangs(weiter)entwicklung angemessen berücksichtigt werden können.

Des Weiteren wirkt die Ausbildungskommission in der Qualitätssicherung (z.B. durch die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger des „Preises für beste Lehre“ am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie) und Weiterentwicklung der Lehre am Fachbereich mit und vermittelt bei Bedarf zwischen Lehrenden, Studierenden und der Verwaltung.

 

V. Transparenz

Die Ausbildungskommission stellt sicher, dass im Rahmen des Webauftritts über ihre Zusammensetzung und über Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Ergebnisprotokolle informiert wird. Die Ergebnisprotokolle der Sitzungen der Ausbildungskommissionen sind in angemessener Weise zugänglich.