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Wie viele Exemplare meiner gedruckten Dissertation muss ich im Promotionsbüro einreichen?

Mindestens EIN Exemplar für Ihre Promotionsakte muss vorgelegt werden. Die weiteren fünf Exemplare für die Kommissionsmitglieder (siehe Formular) sind NACH Rücksprache mit den Kommissionsmitglieder bei Bedarf einzureichen. Zwingend erforderlich ist die Einreichung einer elektronischen Datei Ihrer Dissertation.