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Wie umfangreich sollen die Thesen sein? Wer bekommt die Thesen?

Dafür gibt es keine direkte Vorschrift. Die Doktorandin/der Doktorand erläutert zur Einleitung – nicht länger als 15 Minuten  – die von ihr/ihm für die Disputation acht Tage vorher schriftlich eingereichten Thesen. Je ein Exemplar der Thesen bekommt das Promotionsbüro und jedes Mitglied der Promotionskommission.